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18.05.2021

ZahnmedizinParodontitis-Therapie kommt in die Regelversorgung

Berlin (pag) - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ergänzt die zahnärztliche Behandlungsrichtlinie, um vulnerablen Gruppen eine bedarfsgerecht angepasste Parodontitis-Behandlung zu ermöglichen.

Im Dezember hat der G-BA bereits die Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) verabschiedet. Damit soll die Volkskrankheit Parodontitis künftig mit einem umfassenden Maßnahmenprogramm bekämpft werden. Die aktuelle Ergänzung der Behandlungsrichtlinie richtet sich vor allem an ältere, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit einer Beeinträchtigung, bei denen die systematische Behandlung nicht in vollem Umfang durchgeführt werden kann. Sie erhalten eine modifizierte und speziell auf die Bedürfnisse dieser Gruppe zugeschnittene Behandlungsstrecke ohne Antrags- und Genehmigungsverfahren.

Ab Juli sollen den Versicherten die neuen Leistungen zur Verfügung stehen. Zahnärzte und Kassen haben sich bereits auf deren Bewertung, Leistungsbeschreibung und Honorierung geeinigt. Der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer, berichtet im Gespräch mit Journalisten von „anspruchsvollen Verhandlungen“ und „harten Auseinandersetzungen“. Am Ende habe beide Parteien „doch das gemeinsame Ziel geeint, für die Patientinnen und Patienten eine adäquate, moderne Behandlung zu ermöglichen“.

Die KZBV möchte sich aber nicht nur auf die Therapie beschränken. Eßer betont: „Wenn wir die Parodontitis als die große verbliebene Volkskrankheit in der Zahnmedizin neben der Karies erkennen, dann muss auch klar sein, dass wir sie dauerhaft nur dann nachhaltig bekämpfen können, wenn auf der anderen Seite die Präventionsbemühungen intensiv gesteigert werden.“ Dazu gehöre die Verbesserung der Mund-Gesundheitskompetenz, die im Bereich Parodontologie „wirklich erschreckend“ sei. Jetzt sei die Bundeszahnärztekammer am Zug, mit Aufklärung und Kampagnen den Wissensstand insbesondere bei den Nicht-Betroffenen zu erhöhen.

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