Direkt zu:

24.10.2019

AOK-Bundesverband Patientenrechte sollen gestärkt werden

Berlin (pag) – „Das Thema Patientenrechte gehört auf die Agenda“, verlangt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Auch die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar will beim Patientenrechtegesetz nachsteuern. Sie setzt sich für einen Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern ein.

Ein solcher Fonds ist allerdings in der großen Koalition umstritten. Bei der Union müsse man noch Überzeugungsarbeit leisten, sagt Dittmar auf einem Pressegespräch des AOK-Bundesverbandes.
Der Kassenverband verlangt eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Behandler, damit geschädigte Patienten ihre Ansprüche auf Schadensersatz überall in Deutschland durchsetzen können. In einem AOK-Positionspapier heißt es, dass nicht alle Ärzte hierzulande haftpflichtversichert seien oder über eine ausreichende Versicherung verfügten. Ursache hierfür seien unterschiedliche gesetzliche Vorgaben in den Ländern und gesetzliche Lücken. Eine weitere Forderung der AOK: Behandler sollten verpflichtet werden, Patienten über einen Behandlungs- oder Pflegefehler zu informieren. Das habe auch für vermutete Fehler zu gelten – und zwar unabhängig davon, ob der Patient nachfragt oder nicht.
Jörg Heynemann, Fachanwalt für Medizinrecht, beklagt vor Journalisten die von Gerichten festgesetzte Höhe des Schmerzensgeldes für Patienten als willkürlich. Ein Beispiel: Bei Revisionen eines künstlichen Hüftgelenkes reiche die Spanne beim zugesprochenen Schmerzensgeld von 12.500 Euro (Potsdam) bis zu 30.000 Euro (Freiburg). Ebenfalls als willkürlich empfindet der Jurist die Einstufung vor Gericht, ob es sich um einen groben oder einfachen Behandlungsfehler handelt – „man kann eine Münze werfen“. Diese Einstufung ist äußerst bedeutsam, weil davon abhängt, wer die Beweislast zu tragen hat: Arzt oder Patient.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe reagiert prompt auf den Vorstoß. Sie verlangt ebenfalls eine Reform des Beweisrechtes in Arzthaftungsprozessen zu Gunsten der Patienten, eine rechtssichere Ausgestaltung der Versicherungspflicht für Behandler sowie die Einrichtung eines Entschädigungsfonds.

Verwandte Artikel