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10.04.2024

Gesundheitsausschuss Patientenversorgung im Kriegsfall

Berlin (pag) – Mit der Ertüchtigung des Gesundheitssystems im Kriegsfall hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags befasst. Dabei geht es konkret um den Sanitätsdienst der Bundeswehr.

Generalstabsarzt Dr. Norbert Weller verdeutlicht die Herausforderungen einer Patientenversorgung im Kriegsfall, die nicht mit der zivilen Versorgung von Patienten zu vergleichen sei. Im Kriegsfall müsse mit mehreren Hundert Verletzten pro Tag gerechnet werden. In den europäischen Gesundheitssystemen werde den Anforderungen an den möglichen Verteidigungsfall bisher aber wenig Bedeutung beigemessen.

Der Intensivmediziner Prof. Christian Karagiannidis (Universität Witten/Herdecke) sieht die strikte Trennung zwischen dem zivilen und militärischen Sanitätsbereich als Nachteil. Die beiden Sektoren müssten aneinander angenähert werden. So wie die Bundeswehr in der Corona-Pandemie den Öffentlichen Gesundheitsdienst unterstützt habe, müssten die zivilen Krankenhäuser die Bundeswehr unterstützen – egal in welchem Krisenfall. Dazu seien dringend eine gesetzliche Regelung und eine zentrale Koordination nötig.

Prof. Martin Voss von der Katastrophenforschungsstelle Berlin erläutert das Ausmaß einer denkbaren Krise und nennt Cyberangriffe, Sabotage, die Unterbrechung von Warenströmen, Angriffe auf die Kritische Infrastruktur sowie die Beeinflussung der gesellschaftlichen Stimmung mittels Fehlinformationen. So könne die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens maßgeblich eingeschränkt werden, noch bevor ein Aggressor zu identifizieren sei. Voss warnt: Mit Angriffen auf das Gesundheitssystem lasse sich der Durchhaltewillen der Bevölkerung brechen. Nötig sei unter anderem eine Befähigung der Bevölkerung zum Selbstschutz wie zur Fremdhilfe.

Ute Rippel-Lau von der Organisation der Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) warnt vor den dramatischen Folgen eines Einsatzes von Massenvernichtungswaffen. Im geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz solle es regelmäßige Notfallübungen geben. Es bleibe jedoch eine fatale Illusion, man könne die katastrophalen Folgen eines Nuklearwaffeneinsatzes damit handhabbar machen.

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