VAPiK-Studie„Pflege darf nur, wer Pflege kann“
Berlin (pag) – Auch rund vier Jahre nach der gesetzlichen Berufsabgrenzung sind pflegerische Vorbehaltsrechte nicht ansatzweise etabliert. Den Missstand nimmt die Studie „VAPiK – Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus“ unter die Lupe und schaut, wie dieses pflegerische Recht umgesetzt werden kann.
Mit dem Pflegeberufegesetz wurden 2020 erstmals pflegerische Vorbehaltsaufgaben berufsrechtlich geregelt. Die Organisation, Gestaltung und Steuerung von Pflegeprozessen liegen damit in den Händen einer qualifizierten Pflegefachperson. Weitere Vorbehaltsaufgabe ist die Analyse, Evaluation, Sicherung sowie Entwicklung der Qualität der Pflege. Gleiches gilt für die Feststellung des individuellen Pflegebedarfs. Andere Berufsgruppen, selbst Ärzte, dürfen diese Aufgaben nicht mehr verantworten. „Es gilt: Pflege darf nur, wer Pflege kann“, konstatiert Prof. Frank Weidner, Direktor des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung DIP.
Gemeinsam mit dem Katholischen Krankenhausverband Deutschland (KKVD) stellt das das DIP die Studie in einem Pressegespräch vor. KKVD-Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin betont dort, die Studie ziele darauf ab, den „Prozess der pflegerischen Professionalisierung voranzutreiben, um so einerseits die Attraktivität des Pflegeberufs und andererseits die Qualität der Pflege zu steigern.“
Weiterer Studieninhalte: Insgesamt 18 konkrete Handlungsempfehlungen auf fachlicher, organisationaler und politischer Ebene. Diese verfolgen das Anliegen, notwendige Regelungssicherheiten und Rahmenbedingungen zu schaffen, um das pflegerische Vorbehaltsrecht durchzusetzen. „Das schafft für die Krankenhäuser die Möglichkeit, die Vorbehaltsaufgaben mit Leben zu füllen. Wo die Studie endet, fängt die Arbeit an“, so Rümmelin. Eine solche Empfehlung, die sich an die Gesundheitspolitik richtet, lautet: „Schaffung von Rechtssicherheit für erweiterte Rollen von Pflegefachpersonal im Krankenhausbereich inklusive der Etablierung pflegerischer Handlungsrahmen.“