Referentenentwurf„Pflege kann mehr als sie darf“
Berlin (pag) – Das Pflegekompetenzgesetz (PKG) nimmt die Dauerbrenner Demografie und Fachkräftemangel in den Fokus und verspricht strukturelle Verbesserung im Pflegebereich. Der Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium löst ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein.
„Pflege kann mehr, als sie darf“, bringt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) den Kerngedanken des Gesetzentwurfs bereits im Frühling auf den Punkt. Pflegefachpersonen erhielten auf der einen Seite sehr gute Bildung – zuweilen auf Hochschulen und häufig in Weiterbildungen. Zeitgleich werde ihr Potenzial hierzulande bei Weitem nicht ausgeschöpft. Wie die Kompetenz künftig adäquat genutzt werden kann, schlüsselt der 153 Seiten starke Referentenentwurf auf.
Zuteil werden soll Pflegefachpersonen die Befugnis zur (erweiterten) Heilkundeausübung. „Pflegefachpersonen sollen künftig neben Ärztinnen und Ärzten auch selbständig weitergehende Leistungen als bisher und insbesondere – abgestuft nach der jeweils vorhandenen Qualifikation – selbständig erweiterte heilkundliche Leistungen in der Versorgung erbringen können“, heißt es. Ebenfalls adressiert werden pflegende An- und Zugehörige: Es werde auch das Ziel verfolgt, „die Pflegestrukturen und niedrigschwelligen Angebote vor Ort zu stärken und mehr Anreize für innovative Versorgungsformen im Quartier zu setzen“.
Die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene soll außerdem gestärkt werden. „Damit die Profession Pflege sich (…) weiterentwickeln kann, wird eine geeignete organisatorische Infrastruktur auch auf Bundesebene benötigt“, schreiben die Autoren des Entwurfs. Ausbauen möchten Lauterbach und sein Haus auch die Rolle der Kommunen: In Zukunft bekommen sie mehr verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen. Vereinfachen möchte der Entwurf außerdem Regelungen über den Leistungsanspruch sowie über die Anerkennung von digitalen Pflegeanwendungen und ergänzenden Unterstützungsleistungen.