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01.03.2023

Referentenentwurf Pflege: „Reform“ ohne Bundeszuschüsse

Berlin (pag) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) packt die finanzielle Schieflage in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) an. Das geht aus dem Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, kurz PUEG, hervor. Das BMG spricht von einer „Reform“.

Der SPV-Beitragssatz soll laut Entwurf von jetzt 3,05 auf 3,4 Prozent angehoben werden. Fällig wird diese Erhöhung am 1. Juli. Das soll in diesem Jahr 3,15 Milliarden Euro in die Pflegeversicherung spülen und im kommenden Jahr 6,6 Milliarden. Um dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 gerecht zu werden, werde der Beitragszuschlag für Mitglieder ohne Kinder von 0,35 auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben. Vorgesehen ist zudem eine Rechtsverordnung, die es der Bundesregierung ermöglicht, den Beitragssatz ohne Zustimmung des Bundesrats zu erhöhen, falls sich kurzfristig zusätzlicher Finanzierungsbedarf ergibt.

Die Leistungszuschläge zur Reduzierung der Eigenanteile in der vollstationären Versorgung stehen ab dem 1. Januar 2024 vor einer Erhöhung. Die Sätze werden laut BMG von fünf auf 15 Prozent bei bis zu zwölf Monaten Verweildauer, von 25 auf 30 Prozent bei 13 bis 24 Monaten, von 45 auf 50 Prozent bei 25 bis 36 Monaten und von 70 auf 75 Prozent bei mehr als 36 Monaten angehoben. „Da die Kosten von guter Pflege ständig steigen, darf die Solidargemeinschaft nicht wegschauen und diese höheren Kosten den zu Pflegenden und ihren Angehörigen überlassen“, sagt Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD).

Im PUEG ist außerdem geplant, die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammenzulegen, den Anspruchsberechtigte „nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können“. Das Pflegegeld wird nach Vorstellungen des Bundes ab 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Außerdem würden zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 die Geld- und Sachleistungen regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert. Für das frühere Datum nennt das BMG bereits eine Anhebung von fünf Prozent.

Der GKV-Spitzenverband vermisst im Entwurf die Bereitstellung von Bundesmitteln. „Offensichtlich sind die Bundesregierung und ebenso die Länder nach wie vor nicht bereit, ihren Finanzverpflichtungen gerecht zu werden“, kritisiert Vorstandsmitglied Gernot Kiefer.