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11.03.2025

ArzneimittelPharmaindustrie klagt gegen EU-Abwasserrichtlinie

Berlin/Brüssel (pag) – Pharma Deutschland und sechs Mitgliedsunternehmen gehen juristisch gegen die europäische Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Waste Water Treatment Directive, UWWTD) vor. Die Mitgliedsunternehmen haben Klagen beim Gericht der Europäischen Union erhoben. Auch der Verband Pro Generika unterstützt die Klage einiger Mitgliedsunternehmen gegen die Richtlinie.

Die Klage zielt Pro Generika zufolge darauf ab, eine „diskriminierende und unverhältnismäßige Kostenbelastung“ zu vermeiden und so den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten zu sichern. Die Richtlinie beinhalte das sogenannte Prinzip der Herstellerverantwortung und sehe vor, dass Generika-Hersteller einen Großteil der Kosten übernehmen, die für den Ausbau einer vierten Reinigungsstufe in vielen deutschen Klärwerken anfallen. Dabei gehe es im Abwasser nicht um Produktionsabfälle der Pharmaindustrie, die Herstellung unterliege bereits strengen Umweltauflagen. Vielmehr stammten die Arzneimittelrückstände aus Ausscheidungen von Patientinnen und Patienten. 

Der Verband weist außerdem darauf hin, dass eine vierte Klärstufe auch Rückstände aus kommunalem Abwasser filtere, die nicht nur aus Arzneimitteln und Kosmetika, sondern auch aus verschiedenen industriellen oder landwirtschaftlichen Quellen stammen. Zudem ignoriere das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung, das Anreize für die Entwicklung umweltfreundlicherer Arzneimittel schaffen soll, die Besonderheit von Arzneimitteln, bei denen eine Neugestaltung des Produkts nicht durchführbar ist, „ohne die Wirksamkeit zu beeinträchtigen und eine neue Zulassung zu benötigen“, so Pro Generika.

Auch Pharma Deutschland weist auf „eklatante Mängel“ dereuropäischen Abwasserrichtlinie hin. „Sie betreffen die Grundannahmen, die Datengrundlage, die operative Umsetzung und die Kostenabschätzung, die den Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung zugrunde liegen”, sagt Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann. Der Verband sieht in der Richtlinie Verstöße gegen EU- Recht, eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort und die Versorgung mit Human-Arzneimitteln in Deutschland und Europa.

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