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12.05.2018

Ärztetag Positionierung zu Organspende, europäischer Nutzenbewertung und AIS

Berlin (pag) – Für das meiste Aufsehen dürfte das grüne Licht des diesjährigen Deutschen Ärztetages für Fernbehandlungen gesorgt haben. Schlagzeilenträchtig ist auch die Dauerdebatte zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch. Daneben standen eine Reihe weiterer Themen auf der Agenda des Ärzteparlaments, die ebenfalls beachtenswert sind.

Der 121. Deutsche Ärztetag hat sich beispielsweise für die Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende ausgesprochen und den Gesetzgeber aufgefordert, das Transplantationsgesetz (TPG) entsprechend zu ändern. Es könne von jedem Bürger nach der gesetzlich in Paragraph 2 Abs. 1 TPG geregelten Aufklärung durch die Krankenkassen erwartet werden, dass sie sich mit der Problematik auseinandersetzen und im Falle einer tatsächlichen Ablehnung ihr Nein zur Organspende formulieren, heißt es in der Entschließung.
Mit Blick auf die jüngsten Initiativen aus Brüssel lehnt der Ärztetag eine Zentralisierung der Bewertung des klinischen Nutzens von Arzneimitteln und Medizinproduktion innerhalb der Europäischen Union ab. Gleiches gilt für die damit verbundene Pflicht zur Übernahme der Bewertungsergebnisse für die Nationalstaaten. „Für das deutsche Gesundheitswesen ginge ein weiteres Stück Souveränität verloren“, befürchten die Ärztetags-Abgeordneten. Nach Auffassung der Mediziner wird der dazu von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf der methodischen und wissenschaftlichen Komplexität des Health Technology Assessments (HTA) nicht gerecht. Während ein Nutzen für die Patienten nicht erkennbar sei, steigere die Zentralisierung das Risiko der Einflussnahme der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie. Gleichzeitig begrüßt der Ärztetag die weitere Förderung der Zusammenarbeit der mit HTA befassten Institutionen in der EU auf freiwilliger Basis.
Stichwort Arzneimittel: Das Arztinformationssystem (AIS) darf nach Auffassung der Ärzte ausschließlich dazu dienen, die Qualität der Arzneimittelversorgung sicherzustellen – und zwar durch mehr Transparenz beim Zusatznutzen von Arzneimitteln. Dafür solle gewährleistet werden, dass nur unabhängige, verständliche und übersichtliche Informationen zur Nutzenbewertung neuer Arzneimittel abgebildet würden. Die Gestaltung des AIS müsse eine Zweckentfremdung als Instrument zur Verordnungssteuerung unterbinden.

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