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12.10.2020

Verordnung Präventive Antigentests in Kliniken und Pflegeheimen
 

Berlin (pag) – Mit einer überarbeiteten Teststrategie will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Risikogruppen besser vor Covid-19 schützen. Antigentests sollen dabei eine wichtige Rolle spielen.
 

Laut Referentenentwurf zur neuen Testverordnung, welcher der Presseagentur Gesundheit vorliegt, haben Krankenhäuser, Arzt-, und Zahnarztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyse-, Reha- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste ab dem 15. Oktober Anspruch auf präventive Antigen-Schnelltests. Mit ihnen sollen sie Beschäftigte, Patienten und Besucher testen können, um die Verbreitung des Coronavirus in den Risikogruppen zu verhindern. Dafür zugelassen sind ausschließlich Antigen-Tests, die vom Robert Koch-Institut festgelegte Mindestkriterien erfüllen und auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet werden. Wie viel genau getestet werden soll, legt der Entwurf nicht fest. Der Umfang der Testungen mit den sogenannten patientennahen PoC-Antigen-Tests wird stattdessen von den Einrichtungen „im Rahmen eines einrichtungs- oder unternehmensbezogenen Testkonzepts festgelegt“, heißt es. Über den Öffentlichen Gesundheitsdienst sollen sie dafür bis zu 50 der Schnelltests pro Monat und betreuter Person zur selbstständigen Verwendung erhalten, ambulante Pflegedienste bis zu zehn. Andere Testmethoden sollen maximal einmal pro Woche möglich sein.

Neue Regeln sollen ab dem 15. Oktober auch im Falle eines Ausbruchs in einer Gesundheitseinrichtung gelten: Anspruch auf einen Corona-Test haben von da an dem Referentenentwurf zufolge alle Personen, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor dem Ausbruch in der betroffenen Einrichtung aufgehalten haben. Die Kosten für die Tests werden vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds beglichen.

Nicht mehr enthalten in der neuen Testverordnung sind unterdessen die Corona-Tests für Einreisende.