OrganspendeProTransplant unterstellt „politisches Versagen“
Berlin (pag) – In die Offensive gegen die „alarmierende“ Organspendesituation gehen will das Bündnis ProTransplant – mit einer Verfassungsbeschwerde. An den Pranger stellen die Initiatoren sowohl das Transplantationssystem als auch Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD).
Ein Kritikpunkt: Im ersten Quartal dieses Jahres sinkt die Organspendezahl im Vorjahresvergleich um sechs Prozent. Den Wert gibt auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation an, dennoch ist er nicht als übermäßig bedeutungsschwanger einzuordnen. Er fluktuiert seit Jahren und liegt 2024 in ähnlicher Größenordnung wie 2015.
Der Gesetzgeber sei rechtlich verpflichtet, eine höhere Spendezahl zu bewirken, empört sich Prof. Josef Franz Lindner, Experte für Medizin- und Gesundheitsrecht. Ohne ausreichende Schritte gegen den Organmangel käme der Gesetzgeber nicht seiner Schutzpflicht nach. In den Augen des Bündnisses ist die Widerspruchslösung ein solcher Schritt. Sie loben den Gesetzesentwurf des NRW-Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann, der Mitte Juni im Bundesrat behandelt werden soll.
ProTransplant-Sprecher Mario Rosa-Bian zeigt sich ernüchtert: Keine der bisherigen Revisionen der Gesetzgebung hätten die Lage verbessert. So sieht ProTransplant eine Verfassungsbeschwerde als „logische Konsequenz politischen Versagens“. Deutschlands Rolle als Trittbrettfahrer im Eurotransplant-Verbund sei kritisch. Von Lauterbach erwarte das Bündnis „politische Führung und Übernahme von Verantwortung.“ Die Organisation fordert eine proaktive Haltung: „Warum müssen wir Betroffenen unseren zuständigen Minister zum Jagen tragen?“
Doch von einer passiven Haltung seitens des Ministers kann nicht die Rede sein. Allein in diesem Jahr ging das Organspende-Register an den Start und er legte einen Referentenentwurf für Änderungen am Transplantationsgesetz zur Überkreuzspende vor. Anlässlich des Registerstarts erklärte Lauterbach, die positiven Effekte seien nicht unmittelbar, sondern zu späterem Zeitpunkt zu erwarten. Die Gelegenheit nutzte er, seine Sympathie zur Widerspruchslösung zu bekunden. Natürlich spiele das Register nicht in derselben Liga. Einem Antrag zur Widerspruchslösung wolle er sich „natürlich“ aktiv anschließen.