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21.05.2021

Gesetzesänderung Psychotherapie: Ärger um geplante Raster-Behandlung

Berlin (pag) – Ursprünglich sollte das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) bereits am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Nun verschiebt sich das Verfahren um mehrere Wochen, das Gesetz geht noch einmal zurück in den Gesundheitsausschuss. Die geplanten Änderungen betreffen unter anderem die psychotherapeutische Versorgung. Verbände sind empört.

Gemäß dem neuen Entwurf soll der Gemeinsame Bundesausschuss prüfen, wie die Psychotherapie in Zukunft „schweregradorientiert und bedarfsgerecht“ gestaltet werden kann. Die Bundespsychotherapeutenkammer befürchtet im Zuge dessen Eingriffe in die Therapiehoheit und warnt davor, dass schon bald grobe Raster an die Stelle individueller Diagnostik und Behandlung treten und über Intensität und Dauer einer Behandlung entscheiden könnten. „Das ist holzschnittartige Psychotherapie, oberflächlich und lückenhaft“, kritisiert ihr Präsident Dr. Dietrich Munz, der zugleich betont: „Ob, wie intensiv und wie lange eine Behandlung erforderlich ist, müssen Psychotherapeuten nach sorgfältiger Diagnostik und unter Berücksichtigung des bisherigen Krankheits- und Behandlungsverlaufs gemeinsam mit ihren Patienten festlegen.“
Eine ähnliche Haltung nimmt die BAG Selbsthilfe ein. Ihr Bundesgeschäftsführer Dr. Martin Danner bemängelt in einer Stellungnahme, dass durch die geplante Änderung im Gesetz „den individuellen Bedarfen nicht mehr Rechnung getragen wird“. Aus seiner Sicht sind die Raster deswegen „nicht nur unbrauchbar, sondern ein Schlag ins Gesicht der Menschen mit psychischen Erkrankungen“.

Die neuerliche Ausschuss-Anhörung zum GVWG ist Medienberichten zufolge nun für den 31. Mai angesetzt. Die abschließende Beratung im Plenum über das Gesetz soll dann im Juni erfolgen.