Direkt zu:

29.06.2023

ALBVVG Rabattvertrag nur noch mit 6-Monats-Bevorratung

Berlin (pag) – Neue Preisregeln für Kinderarznei, geänderte Bedingungen für Rabattverträge, Einrichtung eines Frühwarnsystems und die Rückkehr der Telefon-AU: Der Bundestag hat kürzlich das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und -Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) verabschiedet.

Rabattverträge und Festbeträge für Kinderarzneimittel entfallen vollständig. Die Preise für diese Medikamente sowie Antibiotika können um bis zu 50 Prozent angehoben werden. Die Unternehmen werden verpflichtet, drohende Engpässe zu melden, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird ein Frühwarnsystem eingerichtet. Die Behörde erhält zusätzliche Informationsrechte gegenüber den Herstellern. Allerdings soll nun nicht mehr wie ursprünglich geplant der BfArM-Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen die Kriterien für die Erkennung von drohenden versorgungsrelevanten Lieferengpässen entwickeln, sondern das Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung. Rabattierte Arzneimittel unterliegen künftig einer sechsmonatigen Bevorratungspflicht zu Lasten der Hersteller. Zunächst waren nur drei Monate vorgesehen.

„Wenn die Bevorratung über eine so lange Strecke geht, dann können die Firmen, die die Lieferbarkeit nicht garantieren können, den Rabattvertrag nicht bekommen“, erläutert Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) in der Bundestagssitzung. An diesem Passus stört sich Dr. Georg Kippels (CDU) gewaltig. „Die Bevorratung setzt zunächst mal voraus, dass in ausreichendem Maße produziert werden konnte.“ Entweder gebe es keine Kapazitäten oder die Produktion lohne sich für die Hersteller nicht, führt Kippels an.

Eine weitere Säule des Gesetzes ist die Rückverlagerung der Antibiotika-Produktion nach Europa. „Derjenige, der den Rabattvertrag in diesem Bereich bekommt, muss nachweisen, dass die Hälfte der Produktion aus Europa kommt“, erklärt Lauterbach.

Außerdem wird durch einen fachfremden Änderungsantrag der Ampel der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nach Arzt-Patient-Telefonat dauerhaft einzuführen.