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23.04.2021

G-BARecherche zu Mindestmengen bei Stammzelltransplantation

Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss möchte aktuelle Informationen zu Mindestmengen bei Stammzelltransplantationen einholen und beauftragt darum das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer erneuten Literaturrecherche.

Das IQWiG soll einen Rapid Report zur „Erfassung und Auswertung der seit Januar 2019 erschienenen Literatur zur Evidenzbewertung zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität bei allogenen und autologen Stammzelltransplantationen“ erstellen. Dieser soll als Update zum Bericht von 2019 dienen. Mitte August soll die Recherche vorliegen. Zur Stammzelltransplantation ist in den Mindestmengenregelungen eine jährliche Mindestmenge von 25 (autologe/allogene Knochenmarktransplantation, periphere hämatopoetische Stammzelltransplantation) pro Standort eines Krankenhauses festgelegt.

Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, planbare stationäre Leistungen mit Mindestmengen zu belegen, wenn es einen Zusammenhang zwischen Häufigkeit der Behandlung und Qualität der Versorgung gibt. Neben der Stammzellentransplantation gibt es Mindestmengen in sechs weiteren Bereichen: Leber- und Nierentransplantationen, komplexe Eingriffe am Ösophagus oder der Pankreas, Kniegelenk-Totalendoprothesen sowie bei Frühgeborenen mit Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm. Die Mindestmengen werden regelmäßig überprüft und alle zwei Jahre in einem Vorabbericht evaluiert.

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