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17.03.2022

Gesetzentwurf Regierung will Kassenfinanzen stabilisieren

Berlin (pag) – 2023 steht den Krankenkassen ein Rekord-Defizit von 17 Milliarden Euro ins Haus. Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) will die Regierung dem entgegenwirken. Großes Ziel ist die Vermeidung eines starken Anstiegs der Zusatzbeiträge.

Der Bundeszuschuss an die Gesetzliche Krankenversicherung soll deswegen ab 2023 um fünf Milliarden Euro auf jährlich 19,5 Milliarden Euro erhöht werden, heißt es im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), welcher der Presseagentur Gesundheit vorliegt. Darüber hinaus werden „nicht notwendige Finanzreserven“ der Kassen abgeschmolzen und überschüssige Mittel sollen via Gesundheitsfonds dauerhaft als Zuweisungen an die Kassen ausgeschüttet werden.

Kommt das Gesetz wie geplant, wird insbesondere die pharmazeutische Industrie belastet. Das BMG plant, das Preismoratorium über den 31. Dezember 2022 hinaus um weitere vier Jahre zu verlängern. Der Erstattungsbetrag nach § 130b SGB V gilt ab dem siebten Monat nach dem erstmaligen Inverkehrbringen eines Arzneimittels. Die Umsatzschwelle für Orphans will das Ministerium auf 20 Millionen Euro reduzieren. Zusätzlich greife eine volle Dossierpflicht. Außerdem ist vorgesehen, den Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Medikamente zeitlich befristet gestaffelt festzulegen. Für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen soll ein Kombinationsabschlag in Höhe von 15 Prozent auf den Erstattungsbetrag eingeführt werden. Ferner will die Regierung den Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Arzneimitteln ab 2023 auf sieben Prozent senken.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie kritisiert das angekündigte Gesetz scharf. „Wir sind die einzige Branche, die Kostensteigerungen nicht weitergeben kann und das ist eine unhaltbare Situation“, klagt sein Vorsitzender Dr. Hans Georg Feldmeier. Auch die Aufweichung des Orphan-Status bezeichnet er als fatal.
Gegenüber dem „Handelsblatt“ begrüßt Dr. Doris Pfeiffer, Chefin des GKV-Spitzenverbands, zwar die geplanten Maßnahmen im Arzneimittelbereich sowie den höheren Bundeszuschuss, doch dieser werde Beitragsanhebungen „sicher nicht verhindern können“.

UPDATE
Das BMG hat den Gesetzesentwurf wieder zurückgezogen. „Ich werde rechtzeitig einen wohlüberlegten Gesetzentwurf vorlegen“, lässt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verkünden. Wann genau das sein wird, ist derzeit nicht bekannt (Stand: 29. März 2022). 

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