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02.10.2018

SVR-Gutachten Regionale Gremien für sektorenübergreifende Versorgung

Berlin (pag) – Der Sachverständigenrat (SVR Gesundheit) präsentiert in Berlin sein Gutachten zur „Bedarfsgerechten Steuerung der Gesundheitsversorgung“ und stellt seine Reformvorschläge zur Debatte. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft derzeit die Ergebnisse des Gutachtens.

SVR-Vorsitzender Prof. Ferdinand Gerlach konstatiert ein „Nebeneinander von Über-, Unter- und Fehlversorgung“ im Gesundheitswesen, Steuerungsdefizite auf der Angebotsseite – bei der Verteilung von Praxen und Kliniken nach Regionen – und der Nachfrageseite – mit Blick auf überfüllte Notaufnahmen.
Die sektorenübergreifende Versorgung solle gestärkt werden, Bedarfe müssten sich weniger an festen Kapazitätsgrößen wie Arztsitzen und Bettenzahlen orientieren, sondern stärker an den zu erbringenden Leistungen. Dadurch könne besser beurteilt werden, ob diese besser ambulant oder stationär erbracht werden. Außerdem gelte es, einen Katalog von hybriden Prozeduren zu definieren, die im ambulanten und stationären Sektor in gleicher Höhe abgerechnet werden können. Ziel sei es, ein sektorenübergreifendes Vergütungssystem unabhängig vom Ort der Leistungserbringung zu definieren. Die Planungs- und Sicherstellungsverantwortung soll regionalen Gremien auf Landesebene nach Vorbild des Gemeinsamen Bundesausschusses übertragen werden.
Ferner müsse die Notfallversorgung neu geordnet werden. Integrierte Notfallzentren sollen in Kliniken angesiedelt werden – dort arbeiten Niedergelassene und Klinikärzte unter einem Dach zusammen. Patienten würden an einem zentralen Tresen empfangen, an dem, koordiniert durch unabhängige Ärzte, eine Triage nach Schweregrad und Dringlichkeit erfolge. Je nach Einschätzung würden die Versicherten dann ambulant oder stationär behandelt.
Darüber hinaus empfiehlt der Rat den Übergang von einer dualen zu einer monistischen Krankenhausfinanzierung. Die Investitionsmittel an Kliniken sollten im Rahmen selektiver Einzelversorgungsverträge zwischen den Krankenkassen und den Häusern erfolgen. Auch gelte es, die Patienten durch das Gesundheitssystem zu lotsen. Diese koordinierende Rolle sollten qualifizierte Hausärzte übernehmen.