GutachtenRekordniveau bei versicherungsfremden Leistungen in der GKV
Magdeburg/Leipzig (pag) – Die GKV muss immer mehr Aufgaben erfüllen, die versicherungsfremd sind und aus dem Steueraufkommen finanziert werden müssten. So lautet ein Ergebnis einer Untersuchung im Auftrag der Krankenkasse IKK gesund plus. Demnach wird die GKV immer stärker für infrastrukturelle, gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die der Allgemeinheit zugutekommen, herangezogen, während der Bundeszuschuss dieses Jahr auf 14,5 Milliarden Euro abgesenkt wurde.
Bei den 305,3 Milliarden Euro umfassenden Ausgaben des Gesundheitsfonds schlagen die versicherungsfremden Leistungen, die durch Krankenkassen und den Fonds getragen werden, für das Jahr 2023 mit 59,8 Milliarden Euro zu Buche, hat das Leipziger Forschungsinstitut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung (WIG2) errechnet. Dies entspricht 2,54 Beitragssatzpunkten bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von 16,3 Prozentpunkten. Für die Versicherten mit durchschnittlichem Einkommen werden dafür 740 Euro ihrer Beiträge pro Jahr verbraucht.
Uwe Deh, Vorstandsvorsitzender der IKK gesund plus, hält fest, dass „der Fantasie beim ungenierten Zugriff auf Versichertengelder“ keine Grenzen gesetzt seien. Das treibe die Zusatzbeiträge in ungekannte Höhen, sei ordnungspolitisch unsauber, volkswirtschaftlich gefährlich und gegenüber den Mitgliedern der GKV ungerecht.
Von 2016 bis 2023 sind die Belastungen der GKV für die nicht von den Ländern übernommene Refinanzierung der Investitionen in die Krankenhäuser um rund 45 Prozent von 2,6 Milliarden auf 3,8 Milliarden Euro gestiegen. Für die Bezuschussung von Bürgergeldempfängern hat WIG2 für 2022 einen Betrag von 9,2 Milliarden Euro identifiziert. Zu den versicherungsfremden Aufgaben, die seit 2016 dazu gekommen sind, zählen etwa die Digitalisierung des Gesundheitssystems sowie die Aus- und Weiterbildung von Pflegefachkräften. Als weitere Beispiele werden genannt: die Bereitstellung von Mitteln für die Förderung der Versorgungsforschung durch den Innovationsfonds (200 Millionen Euro), der Ausbau der notdienstärztlichen Strukturen (37 Millionen Euro) oder pauschale Zuschläge für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum (68 Millionen Euro).