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28.03.2025

GKVRekordschäden durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Berlin (pag) – Durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen ist der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in 2022 und 2023 ein Schaden von über 200 Millionen Euro entstanden. Das ist einem Bericht des GKV-Spitzenverbandes zu entnehmen. In den Jahren 2020 und 2021 lag die Schadenshöhe mit 132 Millionen Euro deutlich niedriger.

Die eingegangenen Hinweise steigen um rund 21 Prozent auf rund 50.000. Fast die Hälfte der offenen Forderungen in Höhe von etwa 92 Millionen Euro kann gesichert werden. Im Vergleich zu 2020/2021 ist dies ein Anstieg um 35 Prozent. 

Der achte Fehlverhaltensbericht des Verbandes zeigt, dass grundsätzlich alle Leistungsbereiche von Fehlverhalten betroffen sind. Zu den Delikten gehören vor allem die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, die Abrechnung erbrachter Leistungen ohne vertragsgemäße Qualifikation sowie unzulässige Zusammenarbeit oder Urkundenfälschung.

Die überwiegend externen Hinweise betreffen an erster Stelle die Pflegeversicherung, gefolgt von der häuslichen Krankenpflege. Fast 50 Prozent aller externen Hinweise betreffen damit Delikte in der Pflege. Diese steht mit einem Schaden von über 62 Millionen Euro erneut im Brennpunkt des Fehlverhaltens. Die mit Abstand höchsten Schäden entstehen mit fast 86 Millionen Euro bei den Arznei- und Verbandmitteln. Gleichzeitig können dort mit fast 37 Millionen Euro die höchsten Forderungen gesichert werden. Laut GKV-Spitzenverband nimmt vor allem die Zahl professionell gefälschter Papierrezepte drastisch zu. Die konsequente Nutzung des E-Rezeptes dürfte diese Fälschungen in Zukunft jedoch deutlich erschweren.

Dr. Martin Krasney, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, weist darauf hin, dass die Fehlverhaltensstellen aufgrund gesetzlicher Regelungen neue technische Möglichkeiten nicht nutzen können. Ihnen müsse die Möglichkeit gegeben werden, Abrechnungsdaten zentral an einer Stelle proaktiv zusammenzuführen, verlangt er. Mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz könnten dann auch kriminelle Sachverhalte erkannt werden, die mit den bisherigen Möglichkeiten einer einzelnen Krankenkasse nicht entdeckt werden. 

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