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06.03.2018

GKV-Finanzen Rekordüberschüsse der Kassen

Berlin (pag) – Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2017 einen Überschuss von rund 3,15 Milliarden Euro erzielt. Dieser Überschuss lag dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge nahezu doppelt so hoch wie im Vorjahr (2016: 1,62 Milliarden Euro). Die Erfolgsmeldung aus dem Ministerium stößt nicht überall auf Beifall.

Noch-Gesundheitsminister Hermann Gröhe ist erfreut über das Finanzergebnis. Damit könne die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die großen Herausforderungen des Gesundheitswesens „kraftvoll“ angehen. Allerdings merkt das BMG auch an, dass nur ein Teil der Krankenkassen die vorhandenen Möglichkeiten zu Senkung ihres Zusatzbeitragssatzes genutzt habe. Das Potenzial für Beitragssatzsenkungen „nicht zuletzt unter Berücksichtigung der erheblichen Finanzreserven zahlreicher Krankenkassen“ wurde bislang nicht ausgeschöpft.
Wesentlich deutlicher formuliert der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie seine Kritik an den Kassen: Einige von ihnen würden sich zum „Gesundheitsbroker“ aufschwingen, das Geld ihrer Kunden nicht richtig anlegen, sondern deren Versorgungssicherheit aufs Spiel setzen – beispielsweise durch Impfstoffvereinbarungen. Vor einer wachsenden Schräglage in der GKV-Finanzierung warnt dagegen der BKK-Landesverband Bayern mit Blick auf die wachsenden Unwuchten zwischen den Kassenarten.

Ausgabenentwicklung moderat – Ausnahme Heilmittel

Dem BMG zufolge stiegen die Finanzreserven der Krankenkassen bis Ende 2017 auf rund 19,2 Milliarden Euro. Die durchschnittliche Finanzreserve sämtlicher Krankenkassen beträgt etwa eine Monatsausgabe und liegt damit viermal so hoch wie die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve. In fast allen größeren Leistungsbereichen ist die Ausgabenentwicklung 2017 moderat verlaufen.
Einige Daten: In der vertragsärztlichen Behandlung stiegen die Ausgaben um rund 4,9 Prozent an. Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen erhöhten sich um 4,0 Prozent, die Ausgaben für Krankenhausbehandlung um 2,6 Prozent. Überproportionale Zuwächse ergeben sich dagegen mit 4,5 Prozent bei den Ausgaben für Heilmittel. Dem Ministerium zufolge sind dabei Honorarerhöhungen der Heilmittelerbringer nach Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes ab dem 2. Quartal 2017 finanzwirksam geworden. 

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