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03.01.2018

Gemeinsamer Bundesausschuss Rheuma-ASV sorgt für Kontroversen

Berlin (pag) – In der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Jahr 2017 macht der unparteiische Vorsitzende des Gremiums, Prof. Josef Hecken, keinen Hehl daraus, dass ihm die Blockadehaltung des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gewaltig gegen den Strich geht. 

Nach einer zähen Debatte beschließt das Plenum zwar mit einer Anpassung der sogenannten Rheuma-Richtlinie die abrechnungsfähigen Leistungen für Rheumapatienten in der ASV – allerdings gegen das Votum der Kassen. Der GKV-Spitzenverband kann sich nicht damit anfreunden, dass demnach künftig auch Orthopäden ohne Zusatzausbildung in Rheumatologie Teil des interdisziplinären Teams werden dürfen.
Jene Fachärzte seien jedoch in Deutschland inzwischen so selten, dass aus der Sicht der anderen Bänke im G-BA ohne diese Öffnung die Rheuma-ASV vor dem Scheitern stünde. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, warnt vor zu starren Vorgaben, denn die Zahl der orthopädischen und internistischen Rheumatologen sei endlich. Er bezeichnet die Rheumatologie als „die letzte Chance für die ASV“.
Mit Blick auf die laut Hecken mangelhafte Versorgungssituation der Betroffenen in vielen Regionen Deutschlands betont der G-BA-Vorsitzende: „Ich habe für die Position gestimmt, mit der wir die ASV in die Fläche kriegen.“ Dass der GKV-Spitzenverband die Zustimmung verweigere, bedaure er ausdrücklich. Man könne die ASV auch so überregulieren, dass sie praktisch tot sei. Böse Hintergedanken will er den Kostenträgern allerdings nicht unterstellen – schließlich sei auch der GKV-Spitzenverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und folge selbstverständlich den Bestrebungen des Gesetzgebers. „Niemand hat die Absicht, den gesetzgeberischen Willen zu torpedieren.“

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