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07.01.2025

G-BARichtlinie soll Versorgung von Long-COVID verbessern

Berlin (pag) – Ab dem 1. Januar 2025 greift die Long-COVID-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für eine zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung bei einem Verdacht auf Long-COVID.

Der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die benötigten Abrechnungsziffern für die Vertragsärzte festgelegt. Zur Zielstellung der Long-COVID-Richtlinie gehört eine standardisierte Abfrage von Symptomen, welche oft unspezifisch auftreten. Zudem soll die Richtlinie ermöglichen, dass je nach Schweregrad und Komplexität der Erkrankung ambulante Strukturen bedarfsgerecht genutzt werden. Insbesondere Hausärzte, die zumeist die erste Anlaufstelle Erkrankter seien, sollen die notwendigen Untersuchungen und Therapiemöglichkeiten koordinieren. Der koordinierende Arzt erstellt den individuellen Behandlungsplan und übernimmt das Vermitteln an Fachärzte. Mögliche Bestandteile der Behandlung: Medizinische Rehabilitation, Medikamente, Verbandsmaterial, Heil- und Hilfsmittel, Häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege.

Karin Maag, die unparteiisches Mitglied des G-BA ist, konstatiert: „Ich hoffe sehr, dass nun, nachdem die vertragsärztliche Vergütung feststeht, die Long-COVID-Richtlinie dazu beitragen wird, die Versorgung zu verbessern: bei Patientinnen und Patienten mit Long-COVID, aber auch mit Erkrankungen ganz ähnlicher Ursachen oder Symptomen.“ Noch gebe es wenige verlässliche Erkenntnisse über die Erkrankung. Klar sei die Komplexität des Krankheitsbildes zum einen. Zum anderen seien die Leiden höchst individuell. Aus dem Grund habe man in der Richtlinie besonders auf die Behandlungsplanung und -koordination geachtet.

„Der G-BA hat beim Verfassen der Richtlinie den Spielraum genutzt, den ihm der Gesetzgeber eingeräumt hatte, so dass die beschriebenen Versorgungspfade auch bei Erkrankungen mit ähnlicher Ursache oder Krankheitsausprägung greifen können“, ergänzt Maag. Noch tappe man bei der Betroffenenzahl Long-COVID und Erkrankungen mit vergleichbaren Auswirkungen im Dunklen. Aktuell schätze die Bundesregierung die Zahl Betroffener von Long-Covid auf sechsstellig. „Ihnen zu helfen, einen Weg zurück ins Leben zu finden, muss für alle Beteiligten der Antrieb sein“, so Maag.

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