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13.05.2020

GKV-Finanzen Ruf nach Bundeszuschuss

Berlin (pag) – Die Sorge um die Stabilität der GKV-Finanzen nimmt zu, die Forderungen nach einem höheren Bundeszuschuss werden lauter. Medienberichten zufolge droht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in diesem Jahr ein Minus von mehr als 14 Milliarden Euro. Spätestens im Herbst soll daher mit dem Bundesfinanzminister über einen höheren Bundesanteil der GKV-Finanzierung gesprochen werden.

Das teilt der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) nach einem Treffen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit Kassenvertretern mit. In einem Änderungsantrag zum zweiten Bevölkerungsschutzgesetz heißt es, dass Gesundheits- und Finanzministerium in der zweiten Jahreshälfte festlegen, in welchem Umfang die GKV „zusätzliche Zuschüsse des Bundes zur Stabilisierung des Beitragssatzes“ erhält.
Schwierigkeiten bereiten den Kostenträgern die zusätzlichen Corona-Ausgaben und die zunehmenden wirtschaftlichen Probleme mit Beitragsrückgängen. Der GKV-SV bringt in einem Positionspapier u.a. ein auf den Beginn des Zuweisungsmonats vorgezogenes Bundesdarlehen an den Gesundheitsfonds ins Spiel. So soll der Mittelzufluss vom Gesundheitsfonds an die Kassen verstetigt und Liquiditätsengpässe vermieden werden. Außerdem verlangt er einen ausgabendeckenden bzw. einen erhöhten Bundeszuschuss für die Übertragung staatlicher Aufgaben –z.B. öffentlicher Gesundheitsschutz – sowie für Leistungsbringer-Schutzschirme und pandemiebedingte Netto-Mehrausgaben. „Ohne gesetzliche Maßnahmen steuert das Finanzierungssystem der Krankenversicherung spätestens zum Jahreswechsel 2020/21 auf einen existentiell bedrohlichen Liquiditätsengpass zu“, heißt es.

Unverantwortlich findet Maria Klein-Schmeink, dass der Minister die Schätzungen der Einnahmen und Ausgaben abwarten will, um die genauen Daten zu erfahren. Spahn handele „wie eine Krämerseele“. Die Grünen-Politikerin verweist auf Belastungen durch höhere Ausgleichzahlungen für Krankenhäuser, Kosten für Schutzausrüstungen und Tests, Einnahmeausfälle durch Kurzarbeit und steigende Arbeitslosigkeit sowie auf die Kosten der Spahnschen Reformen aus der Vor-Coronazeit. „Der Zusatzbeitrag für die gesetzlich Versicherten könnte sich dadurch nahezu verdoppeln.“