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23.05.2022

Sterbehilfe Sachliche Generalaussprache im Bundestag

Berlin (pag) – Die Sterbehilfe beschäftigt den Bundestag erneut: In einer Generalaussprache beraten die Volksvertreter über Reformmöglichkeiten. Das Bundesverfassungsgericht hat das 2015 vom Parlament beschlossene Verbot der organisierten Sterbehilfe gekippt und klargestellt, dass Menschen ein Recht haben, selbstbestimmt zu sterben, auch mit Unterstützung Dritter.

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten (MdB) hat bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sieht vor, dass die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ grundsätzlich strafbar sein soll. Nicht rechtswidrig soll die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe dann sein, wenn die suizidwillige Person „volljährig und einsichtsfähig“ ist, sich mindestens zweimal von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat untersuchen lassen und mindestens ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch absolviert hat. Es sei wichtig, dass sich der Staat schützend vor das Leben des Einzelnen stelle, betont der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling.

Die Parlamentarier diskutieren auch weitere Gruppenanträge, die dem Bundestag noch nicht offiziell vorliegen. Viele Redner heben das Selbstbestimmungsrecht der Menschen hervor, das sich auch auf die Entscheidung erstrecke, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Einigkeit besteht darin, eine Beratungsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen und Suizide wo immer möglich zu verhindern. Manche MdB fordern einen Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung, andere warnen vor intransparenten Geschäftsinteressen mancher Anbieter professioneller Sterbehilfe.

Kathrin Helling-Plahr (FDP) befürwortet eine liberale Sterbehilfe-Regelung. Sie erinnert an die Schicksale etwa von Menschen mit chronischen Schmerzen. Es gehe um die Sicherheit, entscheiden zu dürfen, wann das Leben ende, um das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Daher sei das Strafrecht inakzeptabel. Wer bereit sei, Menschen auf dem letzten Weg zu begleiten, müsse mit Respekt gesehen werden und nicht mit Strafen bedroht. Es gehe nicht darum, sich moralisch über diese Menschen zu erheben. Den Betroffenen müsse mit Beratung zur Seite gestanden werden und mit konkreter Hilfe. Es sei besser, den Ärzten die Entscheidung zu überlassen statt Institutionen.

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