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14.04.2021

Gesundheitsausschuss Sachverständige kritisieren GVWG

Berlin (pag) - Im Gesundheitsausschuss des Bundestages äußern sich Experten zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). An einigen Punkten gibt es heftige Kritik.

Mit den gesetzlichen Änderungen will die Bundesregierung Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern. Geplant ist unter anderem eine verpflichtende Berufshaftpflicht für Ärzte im Sozialgesetzbuch V mit einer einheitlichen Mindestversicherungssumme von drei Millionen Euro je Versicherungsfall. Grundsätzlich seien Mindestversicherungssummen „nicht zu beanstanden“, sagt Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Allerdings seien sie im Sozialrecht fehlverortet. Die KBV plädiert dafür, eine hinreichende Absicherung berufsrechtlich vorzugeben und durch die Ärztekammern zu überwachen. „Das scheint uns weiterhin der richtige Weg.“

Ein weiterer Stein des Anstoßes ist die geplante Einführung eines einheitlichen Ersteinschätzungsverfahrens für die ambulante Notfallbehandlung. Prof. André Gries von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, bezweifelt, dass es möglich ist, „ex ante sicher festzustellen, ob ein ambulanter Versorgungsbedarf beziehungsweise doch ein stationärer Versorgungsbedarf“ vorliegt. Die geplante Ausweitung und Verschärfung der Mindestmengenregelung stößt bei der Bundesärztekammer (BÄK) auf Kritik. Sinnvoller als Mindestmengen seien „Vorgaben zur Strukturqualität auf wissenschaftlicher Grundlage, weil diese ohne aufwändige Bürokratie umgesetzt und nachgewiesen werden können“, schreibt die BÄK in ihrer Stellungnahme.

Der GKV-Spitzenverband erwartet für kommendes Jahr einen zusätzlichen Finanzbedarf von 16 bis 19 Milliarden Euro. „Das bedeutet, der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz müsste noch einmal um ein bis 1,2 Prozentpunkte steigen und läge dann bei 2,3 bis 2,5 Prozent“, prognostiziert seine Vorstandsvorsitzende Dr. Doris Pfeiffer. Um das zu vermeiden, solle mit dem Gesetzentwurf auch ein ergänzender Bundeszuschuss beschlossen werden.