BStabGSchlegel: Schwarz-Rot verstößt gegen die Verfassung
Berlin (pag) – Die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses an den GKV-Gesundheitsfonds von 14,5 Milliarden auf 12,5 Milliarden Euro ist verfassungswidrig. Das erklärt Prof. Rainer Schlegel, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), auf einer Pressekonferenz des GKV-Spitzenverbandes mit den Verwaltungsratsvorsitzenden, Dr. Susanne Wagenmann und Uwe Klemens.
„Sozialversicherungsbeiträge sind streng zweckgebunden. Durch die geplante Kürzung der Bundesbeteiligung muss künftig ein höherer Anteil der Beitragsgelder für versicherungsfremde, also im Kern staatliche Leistungen, aufgewendet werden“, erläutert Schlegel. „Hier versucht sich der Staat einmal mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu entlasten.“ Das sei weder sozialpolitisch noch rechtlich tragbar.
Daran ändere auch der geplante Einstieg des Bundes in die Refinanzierung der Grundsicherungsempfängerpauschalen, für welche die GKV aufkommt, nichts. Denn diese Zahlung werde durch die Kürzung des Bundeszuschusses ad absurdum geführt, meint Wagenmann. Sie spricht von „kosmetischem Charakter“ und „kaum mehr als Symbolpolitik“. „Bis 2031 sollen der GKV per Gesetz 4,75 Milliarden Euro entzogen werden“, verdeutlicht sie. Denn den Mehreinnahmen durch die Refinanzierung der Grundsicherungsempfängerpauschalen von 3,25 Milliarden Euro stehen acht Milliarden Euro durch die Reduzierung der Bundesmittel von acht Milliarden Euro gegenüber.
Dabei hätte die Bundesregierung aus dem BStabG ein „Beitragssatzsenkungsgesetz“ machen können, meint Schlegel. Er hält generell schon die Unterfinanzierung der Grundsicherungsempfängerpauschalen für verfassungswidrig. Damit unterstützt er die Auffassung des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands, der in dieser Angelegenheit vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gegen den Bund klagt. Schwarz-Rot setze darauf, dass die rechtliche Auseinandersetzung lange dauere, glaubt Schlegel. Der Jurist selbst geht von bis zu acht Jahren aus.