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24.03.2020

Gesetzentwurf Selbstverwaltung kann bei Epidemien beschnitten werden

Berlin (pag) – Tritt „eine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ein, soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kompetenzen erhalten. Das will die Bundesregierung mit dem Bevölkerungsschutzgesetz festlegen. Laut Entwurf kann das BMG Beschlüsse der Selbstverwaltung ergänzen oder gar aussetzen.

Die Regierung will mit diesen Maßnahmen schnell und effektiv auf Situationen wie die Corona-Krise reagieren. Sie ziehen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes nach sich. „Eine ,epidemische Lage von nationaler Tragweite‘ wird so definiert, dass entweder die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Pandemie ausruft und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit droht oder eine bundesländerübergreifende Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit droht“, teilt das BMG mit.
In diesem Fall kann das Ministerium Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Labordiagnostik treffen. Auch Pflegekräfte oder andere medizinisch-geschulte Bürger, die diesen Beruf nicht mehr ausüben, können in solchen Krisenfällen verpflichtet werden, wieder in ihren alten Jobs zu arbeiten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betont allerdings vor Journalisten: „Die Zuständigkeit dieser Frage verbleibt bei den Ländern.“
In solchen Lagen dürfen auch Notfallsanitäter und Pflegekräfte heilkundliche Tätigkeiten ausführen. „Damit sollen Ärztinnen und Ärzte insbesondere von Behandlungen entlastet werden, die ein ärztliches Tätigwerden im Ausnahmefall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht zwingend erfordern“, heißt es im Entwurf. Auch Medizinstudenten können verstärkt in der Versorgung eingesetzt werden.
Mit dem Gesetz sollen außerdem Baugenehmigungsverfahren für Krankenhäuser oder andere gesundheitliche Einrichtungen beschleunigt werden. Zudem wird der Bund befugt, Melde- und Untersuchungspflichten anzuordnen.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 23. März verabschiedet, noch in dieser Woche soll ihn der Bundestag beschließen. Auch der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.