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14.04.2020

Corona-Kabinett Spahn: Deutschland braucht eine Milliarde OP-Masken

Berlin (pag) – Die Bundesregierung will Produktionsstandorte für medizinische Schutzausrüstung in Deutschland etablieren. Das kündigen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (beide CDU) am 9. April nach der Sitzung des Corona-Kabinetts an. Flankiert wird diese Botschaft von einer neuen Eilverordnung aus dem Hause Spahn.

Beide Politiker haben dem Krisenkabinett vorgeschlagen, im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen Arbeitsstab zu errichten, der sich um den Aufbau von Produktionskapazitäten für medizinische Schutzausrüstung in Deutschland kümmert. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bleibe weiterhin für die Beschaffung und Verteilung dieser Güter zuständig. Ziel ist die Unabhängigkeit von anderen Ländern. Das werde aber nicht von heute auf morgen möglich sein, sondern mittelfristig, kündigt Altmaier an. „Wir haben in einer ersten Ausschreibung Unternehmen, die in Deutschland produzieren, einen langfristigen Vertrag angeboten, wenn sie medizinische Schutzausrüstung liefern. Wir haben weit über 100 Angebote erhalten, die zuschlagsfähig scheinen“, teilt Spahn mit.

Besonders im Fokus steht der Gesichtsschutz. Der Gesundheitsminister rechnet mit einem Bedarf von 450 Millionen FFP2-Masken und einer Milliarde OP-Masken. Hinzu kämen noch die sogenannten Community-Masken für die Bevölkerung. Wichtig sei auch die Herstellung von Vliesen in der Vorproduktion, betont Spahn.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßt die Initiative, Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung, mahnt aber an: „Die Produktion von Schutzgütern sollte wirtschaftlich sein, andernfalls droht gerade Mittelständlern der finanzielle Ruin.“ Außerdem stören den BDI die Eingriffsbefugnisse der Regierung auf Produktion, Preis und Handel von Corona-Schutzgütern.

Passend zur Ankündigung legt der Gesundheitsminister im Zuge des Bevölkerungsschutzgesetzes mit einer weiteren Verordnung nach. Demnach dürften der Bund oder die Länder in der derzeitigen Situation entscheiden, an wen eingeführte Güter wie Beatmungsgeräte oder Schutzmasken geliefert werden.