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25.06.2019

Petitionsausschuss Spahn gegen festgelegten Eigenanteil bei Pflegeversicherung

Berlin (pag) – Über einen festgelegten Eigenanteil bei Pflegeversicherung hat der Petitionsauschuss des Bundestages diskutiert. Anwesend ist auch der Gesundheitsminister, der die Forderung ablehnt. Für Jens Spahn (CDU) ist entscheidend, dass Familien wissen, was bei der Versicherung auf sie zukommt. Auch eine Übergangsregelung beim Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung ist Thema im Ausschuss.

Gesundheitsminister Jens Spahn stellt sich am 24. Juni zum zweiten Mal im Petitionsausschuss Forderungen von Bürgern und Fragen der Mitglieder. Bei der Pflegeversicherung fordert Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied der Arbeiterwohlfahrt, stellvertretend für knapp 75.000 Unterzeichner: Die Höhe des Eigenanteils der Pflegebedürftigen bei den Pflegekosten muss begrenzt werden, um deren finanzielles Risiko abzusichern. „Ein Deckel ist mit Blick auf die unterschiedlichen Situationen schwer umzusetzen“, hält Spahn dagegen. In den Bundesländern und auch in den einzelnen Heimen sei der Eigenanteil sehr unterschiedlich. Der Minister betont, dass im Gesetzesgebungsverfahren unterschiedliche Modelle diskutiert werden. Entscheidend sei, „wie wir es hinbekommen, dass es mehr Planbarkeit für Familien gibt“.  

Psychologiestudentin Maria Heuring kritisiert den Gesetzesentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG): Er lasse die derzeitigen Psychologenstudenten und Psychotherapeuten in Ausbildung (PIA) außen vor. Sie und knapp 85.000 Unterzeichner fordern, ihnen einen schnellen Wechsel in das neue Studium zu ermöglichen – etwa mit einem polyvalenten, also vielseitig verwendbaren Bachelor. Auch seien 12 Jahre Übergangsdauer zum neuen System zu kurz und es fehle an Härtefallregelungen. BMG-Abteilungsleiterin Susanne Wald argumentiert, dass Länder und Universitäten für den Zeitraum parallele Systeme vorhalten müssten. Die von den Petenten geforderten 30 Jahren seien deshalb nicht umsetzbar.