Direkt zu:

12.12.2018

Arzneimittelversorgung Spahn stellt Apothekern mehr Geld in Aussicht

Berlin (pag) – Um die Versorgung mit Arzneien durch Apotheken sicherzustellen, schlägt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein Paket mit Zusatz-Vergütungen von bis zu 500 Millionen Euro vor. Anders als im Koalitionsvertrag verabredet soll das Verbot ausländischer Onlineapotheken vorerst nicht kommen, kündigt Spahn vor Journalisten in Berlin nach einem Austausch mit der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) an. Ihr Präsident Friedemann Schmidt zeigt sich gesprächsbereit.

Die Präsenzapotheke stärken und die flächendeckende Versorgung ausbauen – diesem Ziel fühlt sich Spahn „ausdrücklich verpflichtet“. Aber auch der Online-Versandhandel soll weiter möglich sein, da er für einige Patienten in bestimmten Situationen Bedeutung habe. „Nach Auffassung des Ministeriums ist es weiter so, dass es europarechtlich und politisch unwägbar ist, ob und wie ein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel tatsächlich um- und durchgesetzt werden kann“, sagt Spahn. Die Apotheker hatten ein solches Verbot zuvor gefordert, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Um sie nicht leer ausgehen zu lassen, stellt Spahn ihnen eine Verdoppelung der Zuschläge von Nacht- und Notdienst in Aussicht. Zusätzliche Dienstleistungen von Apothekern gelte es zu definieren, etwa bei Therapiesicherheit und Präventionsangeboten. Die Angebote könnten mit einem Volumen von bis zu 240 Millionen Euro vergütet und müssten von Apothekern und Krankenkassen in Verhandlungen festgelegt werden. Auch beim Handel mit Betäubungsmitteln müsse besser bezahlt werden. „Der Versandhandel soll die Ausnahme und nicht die Regel sein“, stellt Spahn klar und bringt eine Marktanteils-Obergrenze von fünf Prozent ins Gespräch. Die Rabatte für ausländische Versender will er auf 2,50 Euro je Packung begrenzen. Bei Überschreitung könne die Bonusmöglichkeit eingeschränkt werden.
Der Onlineversand sei lediglich eine Ergänzung zu der Versorgung durch Präsenzapotheken, sagt ABDA-Präsident Schmidt. Sollte der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneien erlaubt bleiben, gelte es den Marktanteil auf ein für Apotheken „erträgliches Maß zu begrenzen“.