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02.04.2019

Organspende Spahn und Lauterbach für doppelte Widerspruchslösung

Berlin (pag) – Eine fraktionsübergreifende Gruppe legt einen Gesetzentwurf zur doppelten Widerspruchslösung vor. Eine große Rolle spielt dabei ein Register, in dem Bürger ihre Organspendebereitschaft hinterlegen können. Bei den Initiatoren des Entwurfs handelt es sich um Prof. Karl Lauterbach (SPD), Georg Nüsslein (CSU), Petra Sitte (Die Linke) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Jede Person gilt als Organspender, „es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor“, heißt es im Entwurf. Vorgehen ist zunächst, dass der Register-Eintrag über Arztpraxen organisiert wird, später ist ein direkter Bürgerzugang vorgesehen. Organspendeausweise werden damit überflüssig. Der Arzt, der die Entnahme vornehmen soll, ist verpflichtet, durch eine Anfrage beim Register zu klären, ob eine Erklärung des möglichen Spenders vorliegt. Wenn die Anfrage keine Klärung ergibt, dem Mediziner kein schriftlicher Widerspruch vorliegt und ihm kein entgegenstehender Wille des möglichen Spenders bekannt ist, sind die nächsten Angehörigen zu befragen. Ist ihnen nichts Derartiges bewusst, gilt die Entnahme als zulässig. Mit der Widerspruchslösung soll die Lücke zwischen spendenbereiten Bürger – laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind das 84 Prozent – und tatsächlichen Organspendeausweis-Inhabern – 36 Prozent – geschlossen werden.
Weitere Vorschläge zur Erhöhung der Organspendezahlen sind zu erwarten. Eine andere fraktionsübergreifende Gruppe kritisiert die Idee. „Die Regelung weckt Ängste und senkt das Vertrauen in die Organspende“, befürchten die Parlamentarier.
Prof. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, betont, dass es keinen Zwang gibt: „Man kann einer Organspende zu Lebzeiten widersprechen. Und nach dem Tod ist auch den Angehörigen ein Widerspruch möglich.“
Zeitgleich veröffentlicht die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ihren Jahresbericht 2018: Im vergangenen Jahr wurden 3.113 Organe postmortal gespendet, 20 Prozent mehr als 2017. Die Zahl der Spender stieg mit 955 Fällen wieder an (2017: 797). Dennoch stehen rund 9.700 Menschen auf der Warteliste.