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15.01.2019

Rechtsverordnung Spahn will Liposuktion zur Kassenleistung machen

Berlin (pag) – Jens Spahn (CDU) will die Liposuktion zur Kassenleistung machen. Sein Vorschlag: Das Ministerium soll künftig selbst entscheiden dürfen, welche Leistungen von den Kassen übernommen werden, selbst wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sich damit noch nicht befasst hat oder gegen die Leistung ist. Die SPD lehnt den Vorstoß ab. Der G-BA warnt vor einem Systembruch.

„Bis zu drei Millionen Frauen mit krankhaften Fettverteilungsstörungen leiden täglich darunter, dass die Krankenkassen ihre Therapie nach einem Gerichtsurteil nicht bezahlen. Ihnen wollen wir schnell und unbürokratisch helfen“, sagt Spahn. Dazu wurde ein Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz eingebracht, der noch vom Parlament beraten wird. Die Liposuktion (Fettabsaugung) bei Lipödem soll laut Spahn per Rechtsverordnung dann Kassenleistung werden, die der Bundestag nicht zustimmen muss. Er möchte, dass der Bundestag dem Gesundheitsministerium erlaubt, in bestimmten Fällen über Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, in denen es um innovative, für die Patienten wichtige Leistungen geht, ganz ohne Votum des G-BA zu bestimmen.
G-BA-Vorsitzender Prof. Josef Hecken warnt: Per Ministerverordnung könnten „Behandlungsmethoden, deren Nutzen und Schaden völlig ungeklärt sind, nach Belieben und politischer Opportunität in die gesetzliche Krankenversicherung gelangen. Dies wäre ein vollständiger Systembruch“, sagt er. Es liege ein überzogener und unangemessener Vorschlag auf dem Tisch.
Viele der G-BA-Entscheidungen orientierten sich „nicht an den Versorgungsrealitäten“, sondern an den Wünschen der Kassen, kritisiert dagegen der Präsident des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings. Innovative Leistungen seien verzögert oder sogar abgelehnt worden. „Dagegen wiederum ergingen sinnlose bürokratische Regelungen für die Krankenhäuser“, so der VKD-Mann, der die demokratische Legitimation des G-BA infrage stellt. „Wir fordern hier eine neue Struktur, die auch den Leistungsträgern des Systems, wie insbesondere den Krankenhäusern als Anker der Versorgung, mehr Mitspracherechte gibt.“