Zusätzliche PflegestellenSpahn will mit Sofortprogramm liefern
Berlin (pag) – Mehr Pfleger in Krankenhäusern und Pflegeheimen: Dafür soll ein Sofortprogramm sorgen, mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Einstellung von zusätzlichen Pflegekräften attraktiv machen will.
Das Zaubermittel heißt Geld. Jede vollstationäre Pflegeeinrichtung zum Beispiel bekommt zusätzliche Stellen finanziert. Wie viele, das hängt von der Größe des Heimes ab. Einrichtungen mit bis zu 40 Bewohnern bekommen eine halbe Pflegestelle bezahlt, Heime mit bis zu 80 Bewohnern eine ganze. Bei 81 bis 120 Bewohnern sollen eineinhalb Stellen und bei mehr als 120 Bewohnern zwei Stellen refinanziert werden.
13.000 Stellen sollen so in den Pflegeheimen entstehen. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit Kosten von 650 Millionen Euro, welche die Gesetzliche Krankenversicherung und anteilig auch die Private Krankenversicherung stemmen sollen. Auf diese Weise, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers für das Sofortprogramm, soll verhindert werden, dass die Pflegebedürftigen selbst belastet werden.
Auch die Krankenhäuser sollen durch das neue Gesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, dazu ermuntert werden, Personal aufzubauen. Dazu wird jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Bett von den Kostenträgern vollständig refinanziert. Der Eigenanteil von zehn Prozent, den die Kliniken tragen müssen, wird für die Neueinstellungen abgeschafft, ebenso fällt die Obergrenze. Geschätzte Kosten laut Ministerium: 40.000 Euro je Stelle.
Das Eckpunktepapier zum Sofortprogramm sieht außerdem vor, dass schon in diesem Jahr die Tarifsteigerungen bei den Löhnen für die Krankenhauspflegekräfte nicht mehr nur zur Hälfte, sondern vollständig von den Krankenkassen refinanziert werden.
Mit dem Gesetz wird auch der Krankenhausstrukturfonds weiter ausgebaut. Er wird mit einem Volumen von einer Milliarde Euro ab 2019 fortgesetzt, das Geld kommt wie bisher zur Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sowie aus den Mitteln der Länder. Letztere werden verpflichtet, bis 2022 das Fördervolumen zu erhöhen. Auch die angekündigte Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus den DRG-Fallpauschalen wird Gegenstand des Sofortprogramms sein.