Direkt zu:

01.02.2022

Rechnungshof Spahns Gesetze nicht nachhaltig
 

Bonn (pag) –Der Bundesrechnungshof geht hart ins Gericht mit der Gesetzgebung unter dem ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Dafür hat es das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (2018) und das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (2019) unter die Lupe genommen. Beide Vorhaben belasten die GKV laut Rechnungshof mit jährlich 3 bis 3,5 Milliarden Euro.
 

Kern der Kritik ist, dass sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht an die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung gehalten und demografische Entwicklung, Generationengerechtigkeit und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts nicht angemessen berücksichtigt habe. Der Bericht liegt der Presseagentur Gesundheit vor. Er ist für den Haushaltsausschuss des Bundestags bestimmt und bisher noch nicht veröffentlicht worden.

„Die Gesetzesvorhaben ließen keinen Beitrag zur langfristigen Absicherung des GKV-Systems im Sinne einer nachhaltigen Generationengerechtigkeit erkennen“, kritisiert der Bundesrechnungshof. „Das BMG sah vorrangig Entlastungen der gegenwärtigen Beitragszahler und -zahlerinnen sowie Betriebsrentner und -rentnerinnen vor, ohne die dabei zugleich verursachten zukünftigen Belastungen des GKV-Systems aufzuzeigen.“

Die neue Betriebsrentenregelung sieht eine Senkung der Kassenbeiträge für Betriebsrentner vor. Das gehe aber zulasten von Geringverdienern, moniert der Bundesrechnungshof. „Die dadurch entstehende höhere Belastung dieser Beitragszahler kann Armutseffekte sogar noch verstärken.“ Das sieht das BMG in seiner Stellungnahme, die im Bericht ebenfalls berücksichtigt wird, nicht so: Geringverdiener profitierten „wegen ihrer nicht kostendeckenden Beiträge in erheblichem Maße von der GKV-Solidargemeinschaft“.

Zwar könne das Gesundheitsministerium die Kritik nachvollziehen, und wolle künftig den Nachhaltigkeitsaspekt besser beachten, heißt es im Bericht. Eine richtige Einsicht sieht der Bundesrechnungshof aber nicht. „Die lediglich oberflächlichen Darlegungen von Teilaspekten lassen aber nicht erkennen, dass sich das BMG mit den Auswirkungen seiner Gesetzesvorhaben hinreichend auseinandergesetzt hat.“