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31.01.2020

Bundesgesundheitsministerium Spahns Gesetzentwurf für Datenschutz und -sicherheit

Berlin (pag) – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legt den ersten Entwurf für das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) vor. „Ziel ist, dass elektronische Daten nicht in falsche Hände geraten“, sagt er vor Journalisten. Außerdem werden im Entwurf weitere Details zur elektronischen Patientenakte (ePA) geklärt.

Spahn betont: „Es ist auch ein Patientendaten-Nutzgesetz.“ Entscheidet sich der gesetzlich Versicherte für die Nutzung der ePA, muss ihm seine Krankenkasse diese ab 2021 zur Verfügung stellen und sein behandelnder Arzt diese dann füllen. Gleichzeitig soll der Patient aber entscheiden, welche Daten dort gespeichert werden. Spezifiziert wird das laut Entwurf ab 2022. Erst dann kann der Versicherte für jedes in der ePA gespeicherte Dokument über sein mobiles Endgerät einzeln bestimmen, wer darauf zugreifen darf. Ab 2023 bekommen die Patienten laut PDSG-Entwurf die Möglichkeit, in der ePA gespeicherte Informationen als Datenspende der Forschung zur Verfügung zu stellen. Für Versicherte ohne mobile Endgeräte müssen Kassen in ihren Filialen Zugriffsmöglichkeiten auf die ePA gewähren. Generell gilt: Die Nutzung der ePA ist für gesetzlich Versicherte freiwillig.
Bestandteil des Entwurfs sind außerdem Regelungen zum eRezept. Dieses soll der Patient per App direkt auf sein Smartphone erhalten und dann in einer Apotheke seiner Wahl einlösen können. Auch Facharzt-Überweisungen will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) digital ermöglichen.
Jeder Nutzer der Telematikinfrastruktur (TI) soll mit dem Gesetz für den Schutz der von ihm verarbeiteten Patientendaten verantwortlich gemacht werden. Nutzer sind vor allem Ärzte und Krankenhäuser. Die TI ist quasi die Datenautobahn des deutschen Gesundheitswesens. Betreiber von Diensten und Komponenten innerhalb der TI müssen laut Entwurf Störungen und Sicherheitsmängel an die zuständige Behörde, die gematik, melden. Andernfalls droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro. Bei der gematik wird laut BMG eine Art Vertrauensstelle für Versicherte eingerichtet. Außerdem ist ein Arzt nicht verpflichtet, die Daten seiner Patienten – ob digital oder auf Papier – für polizeiliche Ermittlungen preiszugeben.

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