GKV-FinanzenSparpaket muss in den Vermittlungsausschuss
Berlin (pag) – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beißt bei den Ländern auf Granit: Ihr GKV-Sparpaket muss in den Vermittlungsausschuss. Streitpunkt zwischen Bund und Ländern ist die einmalige Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel zulasten der Krankenhäuser.
Die Anrufung des Vermittlungsausschusses geht auf den Gesundheitsausschuss des Bundesrates zurück, der die Anrufung dieses Gremiums empfiehlt. Federführend ist das Land Thüringen gewesen, das zurzeit den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz innehat. „Es ist zu befürchten, dass dieses Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel zu Einnahmeverlusten der Krankenhäuser in Höhe von ca. 1,8 Milliarden Euro im Jahr führen wird, da der Orientierungswert häufig bereits unter der Veränderungsrate lag und darüber hinaus die tatsächlichen Kostensteigerungen der Krankenhäuser nicht vollumfänglich wieder gibt“, heißt es vonseiten des Ausschusses. Da der abgesenkte Veränderungswert basiswirksam dauerhaft fortwirke, werde die Kürzung auch in nachfolgenden Jahren negative Auswirkungen haben. Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) schlägt stattdessen das Abschmelzen der versicherungsfremden Leistungen vor.
Auf die Entscheidung des Bundesrats reagiert Warken per Pressemitteilung: „Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch eine Mehrheit der Länder in der heutigen Sitzung des Bundesrates ist ein schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland.“ Die Entscheidung werde einen Schatten auf das gemeinsame Ziel, die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung insgesamt auf ein stabiles Fundament zu setzen, um Beitragserhöhungen zu vermeiden.
Wie geht’s jetzt weiter? Für den Vermittlungsausschuss hat die SPD-Bundestagsfraktion ein Ersatzpaket vorbereitet. Der Einsparbetrag bei der Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel wird demnach auf 900.000 Euro halbiert. Zudem regen die Sozialdemokraten eine Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) an, um „Doppelvergütungen“, die aus der Förderung von extrabudgetären Terminvergaben bei Fachärzten im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) stammen, zu verhindern. Den Einsparbetrag beziffert die SPD auf 400.000 Euro. Ferner setzt sich die Fraktion im Arzneimittelbereich für eine befristete Erhöhung des Herstellerabschlags von sieben auf 9,5 Prozent ein, was 750 Millionen Euro bringen würde. Das ergibt eine Gesamteinsparsumme von 2,05 Milliarden Euro.