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01.05.2018

Gesetzesentwurf SPD gegen Senkung der GKV-Beitragssätze

Berlin (pag) – Der SPD-Koalitionspartner stellt sich gegen die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verordnete Senkung der individuellen Zusatzbeiträge vermögender Krankenkassen. Das macht Prof. Karl Lauterbach, SPD-Gesundheitsexperte und stellvertretender Fraktionsvorsitzender, im Pressegespräch deutlich. 

Der erste Gesetzentwurf im Ressort Gesundheit liegt auf dem Tisch, und Karl Lauterbach sagt vor Journalisten, was er davon hält: „Wir sehen keine Notwendigkeit, bei den Finanzreserven und den Beiträgen der GKV etwas zu unternehmen“, meint der SPD-Mann. Die Überschüsse der Kassen seien gesetzlich rechtmäßig erworbene Reserven. In der vergangenen Legislatur habe die große Koalition mehrere kostensteigernde Gesetze beschlossen, die aber noch nicht umgesetzt seien, weil die Selbstverwaltung „nicht die Hausaufgaben gemacht“ hätte. Beispiele seien die bessere Finanzierung der Hochschulambulanzen und die beschlossenen Zuschläge für die unterversorgten Gebiete bei den Krankenhäusern – insbesondere in den Bereichen Gynäkologie, Chirurgie und Innere Medizin. Der Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen zum Aufbau eigener Einrichtungen sei ebenfalls nicht umgesetzt. Wegen dieser und anderer Mehrbelastungen in den kommenden Jahren müsste bei einer kurzfristigen Absenkung der Zusatzbeiträge wieder eine Anhebung erfolgen, um die Mehrausgaben zu schultern. Dies sei nicht sinnvoll.

„Wir sind sehr einverstanden mit der Wiedereinführung der kompletten Parität"

Konsens und Teil des Koalitionsvertrages ist hingen die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung. Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) werden dann die GKV-Zusatzbeiträge ab 2019 zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten getragen. „Wir sind sehr einverstanden mit der Wiedereinführung der kompletten Parität. Es gilt auch für Rentner und somit für alle Beitragszahler – worauf wir stolz sein können“, sagt Lauterbach. Ebenfalls begrüßt der Politiker die gesetzlich vorgesehene Halbierung der Mindestbeiträge für die Selbstständigen in der GKV. Die SPD prüfe derzeit die Beitragsschuldenregelung. „Es gibt zahlreiche Karteileichen in den Kassenbilanzen – das sind sehr häufig Saisonarbeiter, die eine Zeit lang hier gearbeitet haben und versichert waren, aber nicht mehr in Deutschland leben. Für sie wird weiter der Versichertenstatus geführt. Das führt zu Verwerfungen, auch im Risikostrukturausgleich“, sagt Lauterbach. Denn obwohl keine Beiträge mehr von den Versicherten eingezahlt würden, bekämen jene Kassen einen Ausgleich aus dem RSA und hätten damit einen finanziellen Vorteil zu Lasten anderer Krankenkassen. „Das zu bereinigen, halte ich für grundsätzlich richtig“, sagt der SPD-Gesundheitsexperte.     

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