Direkt zu:

24.07.2018

Betriebsrenten SPD will Doppelverbeitragung abschaffen

Berlin (pag) – Grundlegende Änderungen bei der Verbeitragung von Betriebsrenten will die SPD durchsetzen. Konkret ist die Umwandlung der heutigen Freigrenze von 152 Euro in einen Freibetrag geplant sowie die Halbierung des Krankenkassenbeitrags für darüberhinausgehende Renten. Einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet SPD-Fraktionsvize Prof. Karl Lauterbach am 18. Juli in Berlin vor Medienvertretern.

„Die Verbeitragung der Betriebsrenten ist unbefriedigend. Die Betriebsrenten werden im Gegensatz zu regulären Renten doppelt verbeitragt. In diesem System kann es im Extremfall sein, dass ein Rentner nachträglich den Arbeitgeberbeitrag zu zahlen hat, den der Arbeitgeber frei hat“, so Lauterbach. Der Neuabschluss einer Betriebsrente sei unattraktiv geworden – dazu trage auch die langjährige Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank bei.

„Wir wollen aus der Freigrenze einen Freibetrag machen. Das bedeutet, dass bis zu der Grenze von 152 Euro gar nicht, danach halb verbeitragt wird“. Damit würden die richtigen Anreize gesetzt, die „wir in der heutigen Zeit dringend benötigen“, sagt Lauterbach. Geschätzt wären bis zu fünf Millionen Menschen betroffen.

Was für die Rentner eine Entlastung ist, bedeutet für die Kassen ein großes Minus. Freibetrags- und Halbierungsregelung würden zu Entlastungen der Rentner von rund drei Milliarden Euro pro Jahr führen – dabei entfiele eine Milliarde Euro auf die eigentliche Freibetragsregelung, der Rest auf die Halbierung der Beitragsätze. Der GKV-Spitzenverband spricht dagegen von „Mindereinnahmen von deutlich über drei Milliarden Euro.“ Dies ergebe einen zusätzlichen Beitragsbedarf in einer Größenordnung von rund 0,2 Beitragssatzpunkten. Finanziert werden soll das Ganze laut SPD aus den üppigen Kassenüberschüssen – knapp 4,5 Milliarden haben die Kassen derzeit zurückgelegt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verwies in Reaktion auf den Vorschlag auf die damit verbundenen hohen Kosten. Vor allem mögliche Forderungen nach rückwirkenden Entschädigungen würden rund 40 Milliarden kosten. Dem widerspricht Lauterbach: Entschädigungen seien nicht vorgesehen, da die unterschiedliche Verbeitragung höchstrichterlich bestätigt sei.