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19.08.2026

KrebsSPD will Recht auf Vergessenwerden

Berlin (pag) – Wer Krebs überlebt hat, darf nicht benachteiligt werden. Um das zu erreichen, fordert die SPD ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden dieser Erkrankungen. Nachdem sich Parteichef Lars Klingbeil und Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig gegenüber „Funke“-Medien dafür ausgesprochen haben, folgt nun ein Beschluss des SPD-Präsidiums.

„Wer eine Krebserkrankung medizinisch überwunden hat, darf in keinem Lebensbereich dauerhaft benachteiligt werden“, heißt es im Beschluss. „Deshalb wollen wir, nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen, gesetzlich regeln, dass die Offenlegung einer überwundenen Krebserkrankung nicht mehr verlangt werden kann. Das Vergessenwerden der Erkrankung darf dabei selbstverständlich nicht zu einer Schlechterstellung führen.“ Als Vorbild könnte Frankreich dienen, dort ist eine fünfjährige Frist vorgesehen. Im Auge haben die Sozialdemokraten insbesondere Finanzprodukte, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen, Kreditverträge und Hypotheken, Verbeamtungsverfahren sowie Einstellungsuntersuchungen im öffentlichen Dienst und Adoptions- und Pflegeverfahren. Freiwillige Selbstverpflichtungen einzelner Versicherungsunternehmen reichen der Partei nicht aus.

„Die medizinische Expertise muss die versicherungsmathematische Kalkulation ergänzen und dort, wo die Datenlage eindeutig ist, ersetzen“, fordert die SPD. „Bei der gesetzlichen Ausgestaltung müssen der aktuelle Stand der onkologischen Forschung, wissenschaftlich belegte Rückfall- und Langzeitrisiken sowie international anerkannte medizinische Heilungskriterien maßgeblich sein.“ Ferner schwebt der SPD ein „dynamischer Referenzrahmen“ vor, der regelmäßig auf Grundlage neuer medizinischer Erkenntnisse aktualisiert wird. Dafür wollen die Sozialdemokraten ein Expertengremium aus onkologischen Fachgesellschaften, Patientenorganisationen, Versicherungsmedizin und der Wissenschaft einsetzen. Überdies soll ein Verbandsklagerecht für Patientenorganisationen eingeführt werden, falls gegen das Recht auf Vergessenwerden verstoßen werde.
Komme diese Regelung, könne sie perspektivisch auch auf andere Krankheiten ausgeweitet werden, wünscht sich die SPD.

Gegenüber dem „Ärzteblatt“ spricht sich auch CSU-Bundestagsabgeordnete Susanne Hierl im Namen der Unionsfraktion für das Recht auf Vergessenwerden aus.

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