Direkt zu:

19.03.2018

Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche SPD zieht Gesetzentwurf zurück

Berlin (pag) – Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihren Vorstoß zur Streichung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch zurückgezogen. Das teilen die Fraktionsspitzen der großen Koalition in einer gemeinsamen Erklärung mit. Der Paragraph stellt Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn polemisiert derweil gegen die Befürworter einer Streichung.

Die Bundesregierung werde aufgefordert, Möglichkeiten einer Lösung zu prüfen und einen Vorschlag vorzulegen, erklären die Fraktionschefs Andrea Nahles (SPD), Volker Kauder (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. In einem Interview mit der Rhein-Neckar-Zeitung sagt Nahles, die Union sei in der Sache auf die SPD zugegangen, indem sie nun bereit sei, über das Thema zu sprechen. Im Gegenzug sei die SPD beim Verfahren auf die Union zugegangen. Aus Sicht von Nahles bleibe das Ziel die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte.
Erst Anfang März hatte die SPD erklärt, den bereits im vergangenen Jahr erarbeiteten Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen zu wollen. Angesichts der Rücknahme werfen Politiker von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken der SPD vor, „eingeknickt“ zu sein. Sie treten für eine Streichung des Paragrafen ein, während die FDP für eine Abschwächung plädiert. Union und AfD wollen 219a dagegen beibehalten. Die CDU/CSU hatte bereits erwogen, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen, sollte ein Gesetz zur Aufhebung des Verbots durchkommen, so ihre rechtspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU).
Inzwischen hat sich auch der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in die Debatte eingeschaltet. In der Bild am Sonntag sagt er, ihn wunderten die Maßstäbe: „Wenn es um das Leben von Tieren geht, da sind einige, die jetzt für Abtreibungen werben wollen, kompromisslos. Aber in dieser Debatte wird manchmal gar nicht mehr berücksichtigt, dass es um ungeborenes menschliches Leben geht.“ Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) bekräftigt dagegen, es gehe nicht um Werbung, sondern um Information und Rechtssicherheit.
Auslöser für die Debatte um den Paragrafen 219a war ein Gerichtsurteil vom vergangenen Jahr, bei dem eine Ärztin zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden war, weil sie auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.