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04.09.2026

ArzneimittelStandortklausel: Es geht los

Berlin (opg) – Das Fachgremium zur Erarbeitung einer Standortklausel für Pharmaunternehmen hat Ende August seine Arbeit aufgenommen. Es soll weitere Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerabschlag nach § 130a SGB V erarbeiten. Die Krankenkassen hingegen sehen Klärungsbedarf.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen, betont, dass eine Befreiung vom zusätzlichen Herstellerrabatt die Beitragszahlenden erneut belaste und das Einsparvolumen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes infrage stelle. „Deshalb muss eine Standortklausel eine finanzielle Kompensation der GKV beinhalten.“ Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, hält die geplante Klausel für einen Irrweg: Wirtschafts- und Standortförderung seien keine Aufgaben der GKV und sollten nicht mit dem Geld der Beitragszahlenden finanziert werden. Sie geht davon aus, dass eine Standortklausel für den überwiegenden Teil der forschenden pharmazeutischen Unternehmen greifen werde – „also auch für solche mit hochdiversifizierten, international vernetzten und damit verwundbaren Lieferketten“. Die AOK-Vertreterin prophezeit, dass die Regelung ihre Ziele verfehlen werde.

Unterdessen hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie einen elfseitigen Konzeptionsvorschlag vorgelegt. Darin heißt es unter anderem: „Fördergegenstand ist nicht die medizinische Versorgungsrelevanz eines einzelnen Arzneimittels, sondern der belegbare Beitrag des Unternehmens zur Sicherung, Erhaltung oder Stärkung pharmazeutischer Produktions- und Lieferkettenstrukturen in Deutschland.“ Die bestehenden Ausnahmen für versorgungskritische Wirkstoffe und gelistete Kinderarzneimittel sollten unverändert fortgelten. Ferner sollte die Regelung auch Arzneimittel für seltene Erkrankungen, Nischenprodukte und weitere Arzneimittel mit kleinen Patientengruppen erfassen, soweit diese dem zusätzlichen Herstellerabschlag unterliegen, verlangt der Verband.

Das neue Fachgremium tüftelt nicht nur an der Standortklausel, sondern erarbeitet Maßnahmen, mit denen Anreize für Investitionen in Forschung, Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln in Deutschland verbessert werden können. Zum 30. September sollen die Ergebnisse an das Bundeswirtschafts- und Bundesgesundheitsministerium übergeben werden.

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