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27.12.2018

Hilfsmittel Stoma-Versorgung: Sorge um Qualität

Berlin/Hamburg (pag) – Das Landessozialgericht Hamburg gestattet der DAK Medienberichten zufolge Ausschreibungen für Heil- und Hilfsmittel. Damit wird eine Entscheidung des Bundesversicherungsamtes aufgehoben. Die Initiative Faktor Lebensqualität sieht dadurch insbesondere die Stoma-Versorgung gefährdet. Die jetzige Entscheidung ist aber nicht final. Allerdings kann die Krankenkasse bis zum sogenannten Hauptsacheverfahren ausschreiben.

Die Initiative Faktor Lebensqualität sieht die Politik in der Pflicht: Sie müsse „dringend die Lücke bei Ausschreibungen schließen, die sich durch die aktuelle Gerichtsentscheidung leider deutlich zeigt“, sagt Ben Bake, Sprecher der Initiative. Die Initiative geht davon aus, dass Ausschreibungen für ableitende Inkontinenz- und Stoma-Hilfsmittel den Absichten des Gesetzgebers beim Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz widersprechen – weil die Versorgung dieses intimen Bereichs sehr dienstleistungsintensiv sei.
Falls das Gericht am Ende die Ausschreibung zulässt, befürchtet Faktor Lebensqualität, dass die Dienstleistungen auf ein Minimum reduziert würden. Oft sei als Folge einer Ausschreibung eine Umstellung auf günstigere Produkte mit niedrigerer Qualität, eine Reduzierung von Versorgungsmengen oder gar die Forderung von Aufzahlungen von Patienten zur Aufrechterhaltung der vorherigen Versorgung zu beobachten. Brake glaubt, dass außerdem mehr Arbeit auf andere Beschäftigte im Gesundheitswesen zukommen könnte: „Werden die für die gute Stoma-Versorgung notwendigen Dienstleistungen nicht mehr von den Homecare-Unternehmen erbracht, weil die Krankenkassen die Preise drücken, müssen Ärzte, Krankenhäuser und Pflegedienste einspringen.“
Die DAK vertritt eine andere Auffassung: „Die Zweckmäßigkeitskriterien für die Ausschreibung von Hilfsmitteln gelten auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“, sagt DAK-Pressesprecher Rüdiger Scharf. Die Anforderungen der Krankenkasse lägen über dem gesetzlichen Standard. Scharf: „Durch die Ausschreibung erwarten wir eine Verbesserung der Versorgungs- und Lebensqualität für die betroffenen Versicherten.“

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