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14.05.2018

Krankenkassen Streit um Hilfsmittelausschreibungen geht weiter

Berlin (pag) – Das Bundesversicherungsamt (BVA) untersagt der DAK-Gesundheit eine Ausschreibung zur Stoma-Versorgung. Die Kasse will dagegen klagen, was die Initiative „Faktor Lebensqualität“ veranlasst, einen sofortigen Ausschreibungsstopp zu fordern. Die Grünen wiederum attestieren der Hilfsmittelversorgung ein teils mangelhafte Qualität.

Den BVA-Beschluss bewertet Ben Bake von „Faktor Lebensqualität“ als eine „klare Entscheidung für das Wohl der Patienten und eine kräftige Ohrfeige für die DAK“. Mit der Ankündigung der Krankenkasse dagegen zu klagen, beginne für die Betroffenen jedoch eine weitere Zeit der Unsicherheit. Sie müssten darum bangen, auch in Zukunft die geeignete Versorgung zu erhalten. Die DAK solle daher auf die Klage verzichten. Das BVA hatte der DAK-Gesundheit die Stoma-Ausschreibung untersagt, weil es diese im Widerspruch zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) sieht. Die Initiative fühlt sich dadurch bestätigt: Das Gesetz untersage Ausschreibungen, wenn Hilfsmittel individuell angefertigt werden müssen oder die Versorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden ist, was eindeutig auf ableitende Inkontinenz- und Stoma-Hilfsmittel zutreffe, heißt es.
Unterdessen teilt das Bundesgesundheitsministerium auf eine Kleine Anfrage der Grünen mit, dass mit dem HHVG Regelungen geschaffen worden seien, die „die Qualität der Hilfsmittelversorgung gesichert und entwickelt“ hätten. Nachbesserungen seien nicht geplant. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, kritisiert dagegen, dass die Qualität der Hilfsmittelversorgung mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des HHVG teils mangelhaft sei. Bei den Ausschreibungen regiere weiterhin der Preis. Neue Vorgaben zur stärkeren Gewichtung qualitativer Zuschlagkriterien würden von den Kassen systematisch umgangen. Auch die Chance, mit klaren Regelungen bestimmte Produktgruppen individuell anzupassender Hilfsmittel nicht über Ausschreibungsverfahren in die Patientenversorgung einzubeziehen, bliebe ungenutzt. In anderen Bereichen – beim Wahlrecht der Versicherten, der Beratungspflicht der Leistungserbringer oder der Informationspflicht der Kassen – bedürfe es konkreterer Maßnahmen zur praktischen Durchsetzung gesetzlicher Neuregelungen. Für eine wirklich qualitätsorientierte Hilfsmittelversorgung sei eine grundlegende schnelle Bestandsaufnahme, Durchsetzung und Präzisierung der rechtlichen Vorgaben notwendig, lautet das Fazit der Politikerin.

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