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24.11.2021

Vergütung Streit um Hygienekosten: Ärzteverbände planen Vorstoß

Berlin (pag) – Im Streit um die Erstattung von Hygienekosten kündigt der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) einen neuen Lösungsvorschlag an. Ein Berufsverband will unterdessen die Versorgung wieder ausweiten.

Seit Mitte August machen der SpiFa und weitere Facharztgruppen mit gemeinsamen Protestaktionen auf die ihrer Ansicht nach unzureichende Finanzierung von Hygienekosten durch die Krankenkassen aufmerksam. So haben etwa in den vergangenen Monaten viele Ärzte besonders hygieneintensive Untersuchungen in ihren Praxen ausfallen lassen.

Nun kündigt der SpiFa einen neuen Vorstoß an, der über den reinen Protest hinausgehen soll. Demnach treibe der Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands (BNG) ein Konzept zur Abgeltung des Hygieneaufwandes im Einheitlichen Bewertungsmaßstab voran. Dieses sehe unter anderem eine separate Kostenstelle „Hygiene/Aufbereitung“ sowie die „Formulierung und Bewertung von Zuschlägen beziehungsweise Teilleistungen für den kostenstellen- beziehungsweise leistungsspezifischen, besonderen Hygieneaufwand“ vor.

Andere Verbände beabsichtigten, den Vorschlag zu prüfen und weiterzuentwickeln. Die AG Hygiene des SpiFa fungiere dabei als Taskforce und Plattform des Austauschs. AG-Chef Dr. Axel Schroeder spricht mit Blick auf das Konzept von einer „Diskussionsgrundlage auf Sachebene“.

Unterdessen kündigt der BNG an, vorerst auf die protestbedingte Aussetzung von Terminen verzichten zu wollen. Zur Begründung teilt der Verband mit: „Wie schon zu Beginn der ersten Corona-Welle müssen auch jetzt die Facharztpraxen die Engpässe in den Kliniken kompensieren.“ Verbandschef Dr. Albert Beyer verweist auf die besondere Verantwortung der Ärzte und macht deutlich: „Dazu gehört aus unserer Sicht auch, vorübergehend Leistungen anzubieten, die aufgrund der Verweigerungshaltung des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr im bisherigen Umfang kostendeckend erbracht werden können.“ Sofern aufseiten der Krankenkassen kein Umdenken stattfindet, sollen bestimmte Untersuchungen mit Abklingen der vierten Pandemiewelle jedoch wieder auf ein „Minimalmaß“ zurückgeführt werden.

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