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19.03.2018

IQWiG-Bericht Streit um Nutzen von Telemonitoring bei Herzerkrankungen

Köln (pag) – Der Nutzen, den Telemonitoring Patienten bei Herzinsuffizienz oder bei Herzrhythmusstörungen mit hoher Herzfrequenz bietet, bleibt unklar. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einem Abschlussbericht. Dem widerspricht die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie. 

Dem IQWiG zufolge fehlen nach wie vor Daten zu unerwünschten Ereignissen und zur Lebensqualität, da Studienergebnisse nicht oder nur lückenhaft veröffentlicht worden seien. Auch der öffentliche Aufruf des Instituts habe daran nichts geändert. Bei anderen Zielkriterien fielen die Behandlungsergebnisse mit Telemonitoring weder besser noch schlechter aus als ohne.
Insgesamt flossen 17 Studien mit 10.130 Teilnehmern in die Bewertung der Wissenschaftler ein. In diesen Studien erhielten die Teilnehmer entweder nur die Standardnachsorge oder sie wurden zusätzlich per Telemonitoring überwacht. Bei den Endpunkten zeigen die Daten keine oder keine relevanten Unterschiede zwischen den beiden Behandlungsgruppen, schreibt das Institut. Für die Sterblichkeit und das Auftreten von Schlaganfällen oder Herzinfarkten gelte das ebenso wie für die Notwendigkeit von Klinikaufenthalten oder das Auftreten von psychischen Problemen.
Die Arbeitsgruppen Telemonitoring und Rhythmologie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie widersprechen dieser Einschätzung. Telemonitoring und damit zusammenhängende standardisierte Reaktionsabläufe hätten sich für viele Patienten als ideale Methode der Nachsorge von Rhythmusimplantaten herausgestellt. Außerdem erscheine die wissenschaftliche Ausarbeitung des IQWiG an vielen Stellen fehlerhaft. „Das IQWiG hat in der negativen Analyse, die dem Bericht zugrunde liegt, sehr uneinheitlich gestaltete Studien zu verschiedensten Telemonitoring-Endpunkten über einen Kamm geschoren“, sagt der Sprecher der Arbeitsgruppe Telemonitoring der DGK, Dr. Thomas M. Helms. Die negative Nutzenbewertung widerspreche nicht nur den internationalen Leitlinien. Die Implementierung des Verfahrens in die medizinische Praxis finde auch eine breite politische Unterstützung. Helms ruft Gesundheitspolitiker, ärztliche Fachexperten und Kostenträger dazu auf, gemeinsam daran zu arbeiten, Telemonitoring flächendeckend zu etablieren. Vom Gemeinsamen Bundesausschuss verlangt er, den Nutzen anzuerkennen.

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