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29.10.2021

ePA Studie: Opt-out-Lösung für mehr informationelle Selbstbestimmung

Berlin (pag) – Von einem wirksamen Patientenaktensystem ist die ePA noch weit entfernt: Das strikte Opt-in bei Anlage und Zugriff für Nutzer und Leistungserbringer sollte überdacht und stattdessen mit einem gestuften Opt-out geregelt werden. Zu diesem Schluss kommt eine Studie im Auftrag der Stiftung Münch.

Prof. Christoph Krönke von der Wirtschaftsuniversität Wien hat in der Studie die Möglichkeiten zur datenschutzkonformen Ausgestaltung der ePA untersucht und die deutschen Regelungen mit denen in Österreich, Estland und Spanien verglichen. Das Ergebnis: Der deutsche Gesetzgeber habe es in zentralen Punkten versäumt, ein wirksames Patientenaktensystem zu schaffen, das die Spielräume der DSGVO voll ausschöpft. „Insbesondere die strikte Entscheidung in Deutschland für ein Opt-in bei der Anlage und der Zugriffsgestaltung könnte innerhalb der DSGVO anders geregelt werden, ohne dass die Patientensouveränität missachtet wird“, betont der Jurist. Prof. Boris Augurzky, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Münch, weist darauf hin, dass gerade einmal 0,5 Prozent der Bevölkerung bisher eine ePA nutzten. „Wir sehen es deshalb als unverzichtbar an, dass der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen im Sinne von Versorgungsqualität und Effizienz anpasst.“

In den untersuchten Ländern erhalten die Versicherten automatisch eine Akte, die befüllt wird. Durch Opt-out, der unterschiedlich gestaltet ist, können sie der Anlage und dem Befüllen der Akte sowie dem Zugriff widersprechen oder Dokumente für verschiedene Gruppen löschen oder zumindest verschatten lassen, sodass sie zwar vorhanden, aber nicht lesbar sind. Einzig Deutschland hat sich für einen strikten Opt-in entschieden.

„Patientensouveränität und die Wirksamkeit einer ePA dürfen keineswegs gegeneinander ausgespielt werden“, fordert Krönke. Gerade wenn die Akte nicht befüllt werde, könne der Nutzer im Bedarfsfall nicht auf relevante Inhalte zugreifen – und damit keine informierte, selbstbestimmte Entscheidung über den weiteren Umgang mit der eigenen Gesundheit treffen. „Damit wird die informationelle Selbstbestimmung letztlich geschwächt“, findet Krönke.

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