Direkt zu:

04.12.2024

GesetzentwurfSuizidprävention via Nationale Koordinierungsstelle

Berlin (pag) – Suizid ist in den meisten Fällen eine vermeidbare Todesursache. Diesem Gedanken trägt der Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach mit einem Gesetzentwurf zur Stärkung der nationalen Suizidprävention Rechnung – unmittelbar vor dem Ende der amtierenden Minderheitsregierung. Ein Kernaspekt: die Errichtung einer Nationalen Koordinierungsstelle zur Suizidprävention im BMG.

Über 10.000 Suizide per annum sind in 2022 und 2023 in Deutschland zu beklagen – plus Dunkelziffer, geht aus dem Referentenentwurf hervor. Suizidversuche schätzen Experten jährlich auf mindestens 100.000. Damit ist die hiesige Suizidrate unbestreitbar auf hohem Niveau. Dabei sei das Gros der Fälle abwendbar: „Hinter Suizidgedanken steht oft nicht das Gefühl ,Ich will nicht mehr leben`, sondern eher ,Ich will so nicht mehr leben`“, schreiben die Autoren des 76 Seiten umfassenden Gesetzentwurfs. 

In Gesetzesform gießen möchten Lauterbach und sein Haus, dass die Bevölkerung über Suizidalität und dessen Verhütung aufgeklärt wird. Zentraler Gedanke des Papiers ist die Errichtung der Nationalen Koordinierungsstelle. In dessen Aufgabenspektrum liegt die Entwicklung eines digitalen Verzeichnisses über die bundesweiten und überregionalen Informations-, Hilfs- und Beratungsangebote. Eine bundeseinheitliche Krisendienst-Rufnummer soll konzeptioniert werden. Ebenfalls im Repertoire: die Forschung im Bereich der Suizidprävention, der Suizidalität und zum assistierten Suizid. Angedacht ist auch, eine Bedarfsanalyse für ein Suizidregister durchzuführen und bei Bedarf ein Konzept zur Errichtung einer Suizidregisterstelle einzuführen. Insgesamt seien alle Punkte des Entwurfs „wesentliche Kernelemente einer Hilfekette zur Vermeidung von Suizidalität und Suiziden im Sinne eines bundesweiten Suizidpräventionsdienstes.“

Der Entwurf kommt spät. Bereits im Juli 2023 spricht sich der Bundestag im Kontext nach den gescheiterten Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe für eine stärkere Suizidprävention aus. Fast alle Abgeordneten stimmen für einen Entschließungsantrag. Im Mai 2024 folgt das BMG den Forderungen des Bundestages und legt eine Nationale Suizidpräventionsstrategie vor. Die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs war eigentlich auf den 30. Juni 2024 datiert.

Verwandte Artikel