Neues GutachtenSVR: Weg mit der freien Preisbildung
Berlin (pag) – Das neue Gutachten des Sachverständigenrats (SVR) Gesundheit und Pflege hat es in sich. Titel der Expertise lautet „Preise innovativer Arzneimittel in einem lernenden Gesundheitssystem“. Die Gutachter schlagen unter anderem die Aufhebung der freien Preisbildung in den ersten sechs Monaten vor. Stattdessen soll zunächst der Preis der zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) gezahlt werden.
„Wir haben keine sechs Monate mehr, in denen der Preis frei festgelegt werden kann, sondern null Monate, in denen der Preis frei festgelegt werden kann“, verdeutlicht SVR-Mitglied Prof. Nils Gutacker bei der Vorstellung des Gutachtens. Der zVT-Preis soll gelten, „bis es ein Verhandlungsergebnis gibt“. Es könne aber rückwirkende Ausgleichszahlungen geben.
Außerdem soll bei neuer wissenschaftlicher Evidenz eine Preisanpassung vorgenommen werden, schlagen die Gesundheitsweisen vor. Auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse müsse der Gemeinsame Bundesausschuss Neubewertungen des Zusatznutzens anstoßen können, was Preisneuverhandlungen nach sich ziehe. Ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg aus Dezember 2024 stelle diese Möglichkeit infrage. Hier müsse die Politik Klarheit schaffen, so die Experten um den SVR-Vorsitzenden Prof. Michael Hallek.
Ferner darf der GKV-Spitzenverband aus Preisverhandlungen zurücktreten, will der SVR die Kassenseite weiter stärken. Auf der Liste steht außerdem die Einführung prospektiv festgelegter Arzneimittelbudgets. Außerdem machen sich die Gutachter für den vermehrten Einsatz von Pay-for-Performance-Modellen stark.
Als industriefördernde Maßnahmen schlagen die Autoren Entbürokratisierung und steuerfinanzierte Förderungen vor. Bestehende Wettbewerbsvorteile sollten zudem identifiziert und ausgebaut werden. Letzteres gelte auch für die digitale Forschungs(daten)infrastruktur. Auf Nachfrage der Presseagentur Gesundheit schildert Hallek, dass sich der Aufbau des Forschungsdatenzentrums sehr schwierig gestaltet und noch viele föderale Datenschutzherausforderungen überwunden werden müssen. Darüber hinaus sei die Etablierung einer zentralen Anlaufstelle für die reibungslose Initiierung klinischer Studien notwendig, meint SVR-Mitglied Prof. Leonie Sundmacher. Sie glaubt im Übrigen nicht, dass ein hohes Arzneimittelpreisniveau entscheidend für die Standortwahl sei. „Wir haben nach wissenschaftlichen Belegen dafür gesucht, aber keine Evidenz gefunden.“