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19.07.2018

Bundesregierung Systemische Therapie: Entscheidung in der Warteschleife

Berlin (pag) – Streit um die Systemische Therapie: Ob sie als Kassenleistung akzeptiert wird, entscheidet sich frühestens im März 2019. Das teilt die Bundesregierung nach einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit.

Der Grund dafür ist ein Expertenstreit. Denn die Fachleute bewerten die Systemische Therapie als psychotherapeutisches Verfahren unterschiedlich, wie die Bundesregierung mitteilt. Deswegen stehe die Entscheidung, ob sie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt wird, noch aus.
Der Entscheidungsprozess dauert nun schon länger als fünf Jahre. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) habe im April 2013 das Bewertungsverfahren für die Systemische Therapie bei Erwachsenen eingeleitet und den Unterausschuss Methodenbewertung damit beauftragt, rekonstruiert die Bundesregierung. Im August 2014 sei das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Bewertung des Nutzens und Schadens der Therapie beauftragt worden. Der Abschlussbericht sei dem G-BA im Mai 2017 vom IQWiG vorgelegt worden. Seitdem berate die zuständige Arbeitsgruppe. Offenbar besteht ein Dissens in der fachlichen Bewertung des Nutzens der Therapie, wie die Regierung weiter mitteilt: Die Empfehlung des IQWiG werde von den im G-BA vertretenen Organisationen unterschiedlich wahrgenommen. Der Streit soll nun gelöst werden, indem man eine breitere Fachöffentlichkeit in den Entscheidungsprozess einbindet.
Zwei Fachgesellschaften nehmen zu der Angelegenheit Stellung. Dr. Björn Enno Hermans, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie, fordert eine schnelle Entscheidung: „Es ist nicht länger hinzunehmen, dass die Beschlussfassung in den zuständigen Gremien weiter verschleppt wird. Notfalls muss das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen seiner Rechtsaufsicht eine Entscheidung herbeiführen.“ Dr. Ulrike Borst, Vorsitzende der Systemischen Gesellschaft (SG), ergänzt: „Systemische Therapie ist ein hochwirksames Psychotherapieverfahren, das auch in Deutschland den Versicherten nicht weiter vorenthalten werden darf.“

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