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05.11.2018

Bundesrat Tattooentfernung nur durch Ärzte

Berlin (pag) – Nur noch Ärzte – egal welcher Fachrichtung – dürfen Tätowierungen entfernen. Das entscheidet der Bundesrat, der damit teilweise dem Regierungsentwurf folgt.

Der Entwurf der Regierung sieht wiederum vor, dass nur bestimmte Fachärzte wie Dermatologen oder Schönheitschirurgen Tätowierungen und Permanent Make-up entfernen dürfen. Der Bundesrat will die Befugnis auf alle approbierten Ärzte erweitern, „sofern sie über die entsprechende Fachkunde verfügen. Diese muss durch ärztliche Weiter- oder Fortbildungen nachgewiesen werden“, teilt die Ländervertretung mit.
Die Regelung ist Teil der Nichtionisierenden Strahlenverordnung und soll erst Ende des Jahres 2020 in Kraft treten, wünscht der Bundesrat. Dies soll ausreichend Zeit für die Vermittlung der erforderlichen Fachkenntnisse verschaffen. Der Regierungsentwurf sieht lediglich eine dreimonatige Übergangsfrist vor. Sofern die Bundesregierung alle Vorgaben des Bundesrates umsetzt, kann sie die Verordnung verkünden und damit in Kraft setzen.