ExpertInnenratTeil-Krankschreibung? Vorschläge gegen hohe AU-Tage
Berlin (pag) – Eine gesetzliche Regelung für eine teilweise Krankschreibung schlägt der ExpertInnenrat „Gesundheit und Resilienz“ in seiner 13. Stellungnahme vor. Titel dieser: „Entwicklung der Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland im zeitlichen Verlauf und im europäischen Vergleich – mögliche Ursachen und Handlungsempfehlungen“.
Tatsächlich gebe es laut Statistischem Bundesamt einen auffälligen Anstieg der Arbeitsunfähigkeiten (AU) ab 2022: Während Beschäftigte von 2017 bis 2021 durchschnittlich zwischen 10,6 und 11,2 Tagen pro Jahr liegen, steigt der Wert in 2022 auf 14,8 und 2023 auf 15,1 Krankheitstage. Den Grund erklärt Prof. Reinhard Busse, der Mitglied im ExpertInnenrat ist: „Der sprunghafte Anstieg von 2021 auf 2022 ist im Wesentlichen auf die elektronische Erfassung der Arbeitsunfähigkeitszeiten zurückzuführen und ist keine Folge der telefonischen Krankschreibung.“ Dennoch, ein hoher Krankenstand wird auch im europäischen Vergleich deutlich: Deutschland liege seit 2012 auf dem Spitzenplatz. Atemwegserkrankungen sowie muskuloskelettale und psychische Erkrankungen seien für das Gros der Krankentage verantwortlich.
Prof. Wolfgang Hoffmann, auch Mitglied des ExpertInnenrats, appelliert: „Das Potenzial der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention zur Senkung der Krankheitslast in der arbeitenden Bevölkerung sollte daher besser genutzt werden.“ Die Experten haben darüber hinaus staatliche Maßnahmen ausgearbeitet. Sie empfehlen die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die eine teilweise Krankschreibung und damit die Ausstellung einer abgestuften AU-Bescheinigung ermöglicht. „Dies würde erlauben, während einer Krankschreibung den beruflichen Aufgaben im gesundheitlich möglichen Umfang weiterhin nachzukommen, beispielsweise mit mobilem Arbeiten und/oder mit reduzierter Stundenzahl“, erklären die Experten. Besonders geeignet sei die Variante für anteilig mobil Arbeitende. Arbeitgeber könnten die Möglichkeiten der Teilkrankschreibung etwa durch organisatorische Maßnahmen wie Homeoffice oder Flexibilisierung der Arbeitszeiten unterstützen. „Eine weitere denkbare Maßnahme wäre auch, dass ein Urlaubsanspruch über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus nur während der tatsächlich geleisteten Arbeitstage erworben werden kann“, so Hoffmann.