Direkt zu:

11.12.2023

G-BATelefon-AU dauerhaft eingeführt

Berlin (pag – Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei leichten Erkrankungen nach Telefonat ist ab sofort Regelleistung. Darüber jubeln alle: Hausärzte, Minister und sogar Krankenkassen. Tatsächlich alle? Von Arbeitgeberseite hagelt es scharfe Kritik, auch ein Kassenfunktionär sieht nicht nur Vorteile. Und im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der die entsprechende Richtlinie am 7. Dezember beschlossen hat, herrscht kein einheitliches Bild.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert eine siebentägige Krankschreibung per Telefon und wird dabei von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung sowie der Patientenvertretung unterstützt. Sie müssen sich aber der Fünf-Tage-Lösung geschlagen geben, wie sie die G-BA-Mehrheit aus GKV-Spitzenverband und unparteiischen Mitgliedern befürwortet. Eine Telefon-AU darf nur ausgestellt werden, wenn der Patient der Praxis bekannt ist und eine Videosprechstunde nicht möglich ist. Für eine Folgebescheinigung muss der Versicherte persönlich erscheinen.

Für den Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Dr. Markus Beier, ist die Regelung angesichts der aktuellen Infektwelle eine „echte Entlastung für die Hausarztpraxen und eine Erleichterung für die Patientinnen und Patienten.“ Ein glühender Verfechter der Telefon-AU auf Kassenseite ist DAK-Chef Andreas Storm. „Weniger volle Wartezimmer werden die Situation in vielen Praxen entspannen. Das Infektionsrisiko in den Wartezimmern wird in der kalten Jahreszeit reduziert“, sagte er bereits im Sommer, als der Bundestag die Regelung beschloss, die der G-BA nun in eine Richtlinie gegossen hat.

BKK-Dachverbandsvorstand Franz Knieps erkennt diese Vorteile zwar an, die Betriebe würden aber die Skepsis äußern, dass dadurch die AU-Fälle dramatisch ansteigen könnten, führt er an.

Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), bezeichnet die Entscheidung gar als „Fehlleistung der Gesundheitspolitik“. „Dies wird auch einen negativen Einfluss auf den Betriebsfrieden haben, da eine Untersuchung in einer Praxis stets Grundlage für eine gesicherte Diagnose-Stellung war.“

Verwandte Artikel